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COMPUTER Frage: Die virtuelle Hausordnung beachten

Kann der Betreiber eines Internet-Forums missliebige Mitglieder einfach rausschmeißen? Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht, gibt Antwort.

Ich nehme seit Jahren in einem Forum rege an den Diskussionen teil, jetzt will man mich da nicht mehr haben. Kann mich der Betreiber einfach rausschmeißen?

Immer wieder kommt es innerhalb von Foren, Bewertungsportalen oder Chatrooms zu teilweise heftigen Meinungsverschiedenheiten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und gehört natürlich geschützt. Leider schlagen hierbei Teilnehmer nicht selten kräftig über die Stränge. Die Grenze zur haltlosen und sachfremden Schmähkritik oder sogar Beleidigung wird leider immer wieder überschritten. In seriösen Foren gibt hierfür so etwas wie eine virtuelle Hausordnung in Form ausformulierter Nutzungsbedingungen.

Verstößt ein Teilnehmer wiederholt gegen die durch den Forumsbetreiber aufgestellten Benimmregeln, was zum Beispiel auch durch ständige und unerbetene Werbeeinträge erfolgen kann, kann dieser unter Umständen auch dauerhaft ausgeschlossen werden. So hat es sogar schon Klagen von Forenbetreibern gegen ehemalige Teilnehmer gegeben, sich nicht mehr – unter anderem und falschen Namen – neu zum Forum anzumelden oder dort Beiträge zu posten.

Das Landgericht München I (Az.: 30 O 11973/05) hat beispielsweise in einen solchen Fall entschieden und dabei ausgeführt, dass mit der Anmeldung auch bei einem etwa kostenfreien Online-Forum ein gültiger Vertrag geschlossen wird. Hierin verpflichtet sich der Teilnehmer, die Nutzungsbedingungen anzuerkennen und die geltenden Regelungen einzuhalten. Da Forenbetreiber für Beiträge ihrer Nutzer nach Kenntniserlangung unter Umständen selbst haften, ergebt sich hieraus ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. Um dieses Risiko zu minimieren, muss dem Forumsbetreiber die Möglichkeit eingeräumt werden, einzelne Beiträge zu löschen oder den Nutzer zeitweise oder bei besonders hartnäckigen Rechtsverletzungen auch dauerhaft von der Nutzung auszuschließen. Wenn ein Forumsbetreiber einen Teilnehme unter Berufung auf sein sogenanntes virtuelles Hausrecht aus dem Forum verbannt, kündigt er wirksam den bei Anmeldung geschlossenen Vertrag. Grundsätzlich ist in Wiederholungsfällen dem Forumsbetreiber auch nicht zuzumuten, einem Teilnehmer weiter zu gestatten, unzulässige Inhalte zu posten. Der Sachverhalt zeigt, dass es zum einen für Forumsbetreiber sehr wichtig ist, brauchbare Nutzungsbedingungen zu führen, und zum anderen jeder Forumsteilnehmer es sich gut überlegen sollte, ob er gegen diese verstößt, wenn er nicht zumindest aus einem solchen Forum ausgeschlossen werden möchte.

Aber selbst dann, wenn das Forumsmitglied glaubt, weder gegen Etikette noch gegen Forumsregeln verstoßen zu haben, wird es schwierig, daraus einen rechtsverbindlichen Anspruch abzuleiten. Im kommerziellen Bereich musste Ebay zwar einem Powerseller wieder den Zugang zur Plattform gestatten, weil ihm sonst seine Existenzgrundlage entzogen worden wäre. Für Diskussionsforen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es andere Plattformen gibt, auf denen er seine Meinung äußern kann. Mehr dazu unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

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