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COMPUTER Frage: Flatrate-Anbieter beim Wort nehmen

An Michael Terhaag Fachanwalt für IT-Recht

Viele Anbieter von Flatrates nehmen es mit ihren Offerten offenbar nicht allzu genau und kündigen Kunden, die zu viel surfen oder telefonieren. Ist das zulässig und was kann ich als Betroffener dagegen tun?

Es scheint tatsächlich so, als hätte sich so mancher Internet- und Telefonanbieter bei seiner Werbung und den ersten angebotenen Verträgen tüchtig „vergaloppiert“. Immer mehr Anbieter bereuen die großen Versprechungen und kündigen ihren Kunden, weil diese angeblich zu viel telefonieren. Flatrate ist aber nicht gleich Flatrate und keineswegs alle ausgesprochenen Kündigungen sind unberechtigt. Einmal mehr lohnt es sich, genauer in die Verträge und besonders ins Kleingedruckte zu schauen.

Oftmals wurden bestimmte Verwendungen der Flatrate ausdrücklich ausgeschlossen. So weisen zum Beispiel die meisten neueren Telefon-Flatrate-Verträge einen Ausschluss der gewerblichen Verwendung auf. Wichtig: Ein angeblicher Verstoß gegen diese Regelung hat in jedem Fall der Flatrate-Anbieter zu beweisen. Maßstäbe für eine durchschnittliche Nutzungsdauer gibt es noch nicht. Wenn der Kunde allerdings acht bis zehn Stunden jeden Tag telefoniert, kann der Anbieter von einer gewerblichen Nutzung ausgehen, von der Beweislast entbindet ihn das indes nicht.

Jedenfalls sollte man sich nicht von den großspurigen Überschriften in der Werbung blenden lassen. Entscheidend ist immer der konkret abgeschlossene Vertrag. Wurden in diesem allerdings keine Einschränkungen geregelt, was gerade bei vielen älteren Flatrates der Fall ist, kann man seinen Anbieter auch durchaus beim Wort nehmen. Er ist verpflichtet, bis zum Vertragsende die ursprüngliche Vereinbarung zu erfüllen. Notfalls lässt sich die Verpflichtung aus dem Vertrag auch gerichtlich feststellen. Nähere Informationen dazu befinden sich unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

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An Michael Terhaag

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