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Die Fotosharing-Plattform Instagram teilt Nutzerdaten künftig mit Facebook. Außerdem will sie Fotos von Mitgliedern verkaufen, ohne sie zu informieren oder zu bezahlen.

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Nutzungsbedingungen: Instagram will Nutzerfotos ungefragt verkaufen

Die Fotosharing-Plattform Instagram teilt Nutzerdaten künftig mit Facebook. Außerdem will sie Fotos von Mitgliedern verkaufen, ohne sie zu informieren oder zu bezahlen.

Mehrere Hundert Millionen Fotos sind bei Instagram gespeichert. Bislang gehörten sie allein denjenigen, die sie hochgeladen haben, doch nun will das Unternehmen mit diesen Bildern Geld verdienen. Der Dienst gibt sich dazu neue Nutzungsbedingungen und eine neue Datenschutzrichtlinie. Sie treten am 16. Januar in Kraft und bergen einige Formulierungen, die klar zum Nachteil der Nutzer ausfallen.

So behält sich die beliebte Fotosharing-Plattform künftig vor, die Fotos ihrer Nutzer ungefragt zu Werbezwecken zu verkaufen. In den neuen Nutzungsbedingungen steht unter "Rights" der Passus: "You agree that a business or other entity may pay us to display your username, likeness, photos (along with any associated metadata), and/or actions you take, in connection with paid or sponsored content or promotions, without any compensation to you."

Instagram räumt sich also das Recht ein, Fotos von Nutzern samt deren Daten an Dritte zu verkaufen, ohne dass die Urheber dafür entschädigt werden. Betroffene werden damit zu Werbeträgern, ohne es zu wissen und ohne dem widersprechen zu können. Das gilt auch für Menschen, die Instagram gar nicht nutzen, aber von anderen, die es tun, fotografiert worden sind. Für CNET wird Instagram damit zur größten Bildagentur der Welt. Allerdings zu einer Agentur, in der die Urheber nichts für ihre Arbeit bekommen.

Weiter heißt es, Minderjährige seien von diesen Bestimmungen nicht ausgenommen, Instagram setzte voraus, dass die Eltern dieser Verwendung von Fotos und Daten zugestimmt haben.

Außerdem stellt Instagram klar, dass es Werbung in seinem Angebot nicht immer als solche kennzeichnen wird.

Anlass für diese Neuerungen ist die Übernahme von Instagram durch Facebook, die im September besiegelt wurde. In einem Blogeintrag heißt es nun, die neuen Richtlinien würden Instagram helfen, besser als Teil von Facebook zu funktionieren – auch indem die beiden Plattformen künftig Nutzerdaten untereinander tauschen könnten.

Welche Daten das sind, steht in der Datenschutzrichtlinie unter Punkt 3 – "Sharing of your information": Instagram wird Daten aus Cookies, Logfiles, Geräte-IDs sowie Geodaten und Nutzungsdaten mit Facebook teilen.

Persönliche Angaben müssen korrekt und immer aktuell sein

Die offizielle Begründung für diesen Schritt: So könne Instagram besser Spam bekämpfen, Systemfehler schneller beheben und neue Funktionen entwickeln, weil es besser verstehe, wie das Angebot genutzt wird.

Gleichzeitig nähert sich Instagram der Klarnamenpolitik von Facebook an. Unter Punkt 3 der "Basic Terms" heißt es nun: "You also represent that all information you provide or provided to Instagram upon registration and at all other times will be true, accurate, current and complete and you agree to update your information as necessary to maintain its truth and accuracy." Übersetzt: Der Nutzer hat sicherzustellen, dass alle seine persönlichen Angaben – bei der Registrierung und danach – korrekt, akkurat, jederzeit auf dem neuesten Stand und vollständig sind.

Gegen die Klarnamenpflicht von Facebook hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein gerade erst eine Verfügung erlassen. Falls Facebook seinen Mitgliedern aus Schleswig-Holstein nicht binnen zwei Wochen das Recht einräume, den Dienst auch unter einem Pseudonym zu nutzen, drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Und auch Facebook hat bereits versucht, seine Nutzer auf diese Art zu enteignen. Im April 2009 wollte das Unternehmen via AGB festlegen, dass es jeden hochgeladenen Inhalt beliebig verbreiten und nutzen darf. Weltweit protestierten die Nutzer dagegen. Facebook zog die Änderung letztlich zurück und versicherte, alle Inhalte würden den Nutzern gehören. Das behauptet auch Instagram in seinem Firmenblog: "Nothing has changed about your photos’ ownership." Das stimmt, der Fotograf bleibt Urheber, aber er hätte damit trotzdem keinen Einfluss auf die Verwendung der Bilder, wenn Instagram die Nutzungslizenz dazu verkauft.

Bleibt nur ein Ausweg: Wer die neuen Nutzungsbedingungen von Instagram nicht akzeptieren will, muss sein Konto löschen. Einen anderen Weg gibt es nicht, es ist keine Möglichkeit vorgesehen, der Nutzung zu widersprechen. Wired.com empfiehlt, die eigenen Bilder zuvor mit einem Tool wie Instaport herunterzuladen. Wer sich nach dem 16. Januar weiterhin bei Instagram einloggt, erklärt sich mit den neuen Richtlinien automatisch einverstanden.

Und wer nach dem 16. Januar noch neue Fotos hochlädt und sein Konto erst danach löscht, muss trotzdem damit rechnen, dass die zuletzt eingestellten Bilder noch von Instagram oder Facebook verkauft werden. Zumindest würden die neuen Richtlinien das nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation nicht ausschließen.

Bislang haben weder Instagram noch Facebook auf die Kritik an den neuen Nutzungsbedingungen reagiert.

Dieser Text erschien zuerst auf ZEIT Online.

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