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Streit mit Google: Die Gema ist bald unbeliebter als die GEZ

Die Gema ist einer der Lieblingsfeinde des Netzes. Seit Jahren streitet sie mit Youtube über Musikvideos. Formal hat sie das Recht dazu. Besonders weitsichtig ist das aber nicht, meint unser Autor.

Das Netz hat keinen Respekt vor der „Obrigkeit“. Wer die GEZ googelt, findet ätzende Kritik, Hohn und Spott kübelweise. Auf dem zweiten Platz der Hitliste der Ungeliebten steht die Gema. Es ist vor allem ein Streit um Musikvideos auf Youtube, der die Rechteverwerter zum Hassobjekt vieler deutscher Internetnutzer macht. Google, die Firma hinter dem größten Videokanal der Welt, nervt deutsche Betrachter aktueller Musikvideos nämlich mit dem Hinweis: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar.“ Schuld am Blackout, so Google, sei die Gema. Diese habe die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt.

Das ist richtig – und doch einseitig. Denn letztlich dreht sich der Streit um Lizenzgebühren, welche die Gema nach deutscher Rechtslage eindeutig von Google verlangen kann. Nur über die Höhe dieser Gebühren streiten die Kontrahenten verbissen auf dem Rücken der User. Ob Google zu geizig ist oder die Forderungen der Gema zu unverschämt, ist eher Geschmackssache.

Gleichwohl ist die negative Publicity für die Gema nicht ganz unverdient. Der Konflikt mit Youtube führt vor Augen, wie antiquiert die aktuellen Vergütungsmodelle für die Online-Welt sind. Die Gebührentabellen der Gema sind nicht nur im Online-Bereich eine Ausgeburt höchster deutscher Bürokratenkunst. Sie nehmen kaum Rücksicht darauf, wie heute im Netz mit legaler Musik tatsächlich Geld verdient wird.

Das sieht nach plumpem Abkassieren aus. Und erinnert an die Methoden der Abmahnindustrie, die jeden privaten Songtausch im Netz per Anwaltsschreiben mit Geldforderungen quittiert. Selbst Künstler und Plattenfirmen werden mittlerweile nervös, wenn Youtube ihre Videos für deutsche Nutzer sperrt. Ohne Youtube wird man heute nämlich nicht reich und berühmt.

Statt sich zu berappeln, kämpfen die Kontrahenten nun vor dem Landgericht Hamburg. Sollte sich die Gema durchsetzen, ist mit weiteren Einschränkungen für die Nutzer zu rechnen. Auch die aktuelle Plakataktion („Musik ist uns was wert“) wird dann kaum verhindern, dass die Gema auf der Liste der vom Netz Ungeliebten womöglich sogar der GEZ den Rang abläuft. Clevere Internetnutzer dürfen sich zwar ärgern, sie können aber auch heute schon jedes Youtube-Video sehen. Browsererweiterungen umgehen die Youtube-Sperren auf Knopfdruck. Eine Abmahnung muss niemand fürchten. Die Programme sind legal.

Der Autor ist Rechtsanwalt und schreibt das mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnete „Lawblog“.

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