zum Hauptinhalt

VORRATSDATENSPEICHERUNG: Keine Sonderregelung für Anonymisierungsdienste

Unerkannt im Internet surfen – durch das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist es damit voraussichtlich bald vorbei. Spätestens ab 2009 müssen die Internetprovider ein halbes Jahr speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war – und diese Daten nach richterlicher Genehmigung den Behörden übergeben.

Unerkannt im Internet surfen – durch das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist es damit voraussichtlich bald vorbei. Spätestens ab 2009 müssen die Internetprovider ein halbes Jahr speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war – und diese Daten nach richterlicher Genehmigung den Behörden übergeben.

Die Speicherpflicht betrifft auch Anonymisierungsdienste wie torproject.org oder jondos.de. „Das neue Gesetz gilt eindeutig auch für die Anonymisierer“, sagte Isabel Jahn, Sprecherin des Bundesjustizministeriums, dem Tagesspiegel.

Die Anonymisierungsdienste verschlüsseln die Anfragen der Internetnutzer und leiten sie auf verschlungenen Wegen über mehrere Zwischenstationen zum Ziel. Der Datentransfer wird dabei deutlich verlangsamt, eine schnelle DSL-Leitung ist notwendig.

Die Betreiber reagieren derzeit noch abwartend auf die neue Rechtslage. „Das Gesetz ist so offen formuliert, dass wir uns noch nicht zum Handeln veranlasst fühlen“, sagte Thilo Weichert, Mitentwickler des Dienstes Java Anon Proxy (JAP). Manche Betreiber, zum Beispiel der Anbieter JonDo, bemühen sich allerdings schon darum, neue Server im Ausland zu akquirieren. Die deutschen Sicherheitsbehörden hätten dann keinen Zugriff. Anders als das Angebot von JAP ist der Dienst JonDo kostenpflichtig.

Einen Vorteil bieten die Dienste jedoch in jedem Fall: wer etwa im Internetcafé oder im Hotel über W-Lan im Netz surft, kann sich mit den Anonymisierern vor privaten Schnüffelattacken sichern. twa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false