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Fall Kachelmann: Von "blindem Jagdeifer" gepackt

Die Anwälte von Jörg Kachelmann reichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwaltschaft ein.

Die Anwälte des TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann, der wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt ist, haben Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ermittelnde Behörden eingereicht. Die Beschwerden richteten sich gegen die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums einen Bericht in der Zeitung „Sonntag Aktuell“.

Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker begründet die Dienstaufsichtsbeschwerde damit, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim „von blindem Jagdeifer auf einen Prominenten gepackt“ gewesen sei. Er und Strafverteidiger Reinhard Birkenstock werfen den Behörden vor, nicht oder zu spät einzelnen Hinweisen nachgegangen zu sein. Sie gehen vom Racheakt einer enttäuschten Geliebten aus, Kachelmann selbst hatte die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Das Ministerium, das für die im Juni eingereichte Beschwerde gegen die Karlsruher Behörde zuständig ist, soll diese als unbegründet abgewiesen haben. Zum Stand der Beschwerde gegen die Mannheimer Staatsanwaltschaft würden Höcker keine Informationen vorliegen.

Indes berichtet der „Spiegel“, dass Kachelmann derzeit seine Position im Verwaltungsrat seiner Firma, der Meteomedia AG, ruhen lasse, um sich auf den am 6. September beginnenden Strafprozess vorzubereiten. Seine Anteile würden vorerst von einem Vertrauten geführt. Das bedeutet jedoch keineswegs einen Rückzug Kachelmanns, wie ihn Meteomedia-Anteilseigner Frank Werner fordert. Der Investor besitzt 38 Prozent an der Wetterfirma, die unter anderem das „Wetter im Ersten“ für die ARD produziert. Er fürchtet, dass die „Nebengeräusche aus dem Privatleben“ Kachelmanns, die im Zuge der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gelangten, den Ruf von Meteomedia beschädigen könnten, wie er kürzlich im Tagesspiegel sagte. Aus dem Kreis von Meteomedia ist jedoch zu hören, dass sich bisher kein Kunde zurückgezogen habe.

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