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© Nicole Maskus

Fernsehen: Wickert will für Sendeplatz bei RTL kämpfen

Ulrich Wickert wäre am 22. Juli gerne auf Sendung gegangen - im "Fensterprogramm" von RTL. Doch die Lizenz bekam Alexander Kluge - bis 2013. Der Ex-Tagesthemen-Moderator will das nicht hinnehmen.

Ex-„Tagesthemen“-Moderator Ulrich Wickert wäre am 22. Juli gerne wieder auf Sendung gegangen – nicht in der ARD, sondern bei RTL, im sogenannten „Fensterprogramm“. Dieses muss jeder Privatsender, der ein Vollprogramm bietet und mehr als zehn Prozent Marktanteil erreicht, sogenannten unabhängigen Drittsendern wöchentlich 180 Minuten zur Verfügung stellen, um zusätzliche Vielfalt zu garantieren – zurzeit trifft das auf RTL und Sat 1 zu. Alle fünf Jahre wird dieses „Fensterprogramm“ neu ausgeschrieben. Wickert hatte sich für den RTL-Platz mit seiner Firma UWP im Januar beworben. Doch dann musste er aus der Presse erfahren, dass sein Antrag abgelehnt wurde, die zuständige Landesmedienanstalt Niedersachsen (NLM) hatte ihn noch nicht einmal angehört.

Stattdessen bekam erneut Alexander Kluge den Zuschlag. Bereits seit zehn Jahren bespielt er mit seiner Firma dctp das RTL-„Fensterprogramm“, Magazine wie „Spiegel TV“ und „Stern TV“ werden darin ausgestrahlt. Kluge darf nun mit dctp und AZ Media bis 2013 weitersenden.

Wickert vermutet, dass ein anderer Bewerber gar keine Chance hatte und klagt deshalb jetzt gegen die Entscheidung der NLM vorm Verwaltungsgericht Hannover, beigeladen sind auch RTL und Kluge.

„Die Art des Verfahrens ist merkwürdig“, sagte Wickert. Die zeitliche Abfolge zeuge davon, dass „schon davon ausgegangen wurde“, dass Kluge wieder zum Zuge kommt, schreibt Wickerts Anwalt. Auch wird in der Klageschrift aufgegriffen, dass RTL und dctp gar nicht unabhängig voneinander seien, wie im Rundfunkstaatsvertrag gefordert. Über Gruner + Jahr und Spiegel-Verlag sei die RTL-Mutter Bertelsmann mittelbar mit 12,5 Prozent an der dctp beteiligt. Außerdem seien RTL und dctp gemeinsam Gesellschafter des Senders Vox.

Die NLM und Kluge haben bereits beantragt, Wickerts Klage abzuweisen. Sie könne dazu führen, dass die Drittsendestrecken bei RTL leer blieben. Wickert im Bewerbungsverfahren anzuhören, sei nicht nötig gewesen, es hätte wenig Erkenntnis gebracht und das Verfahren verzögert. Ende September wird die Entscheidung des Gerichts zum Eilverfahren erwartet, mit dem sich Wickert gegen die sofortige Vollziehbarkeit der vergebenen Lizenz wehren will. Wann im Hauptverfahren entschieden wird, steht noch nicht fest. Sonja Pohlmann

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