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Medien: Geldstrafen wegen SWR-„Hotelaffäre“

Im Prozess um die Finanzierung einer Feier zum 60. Geburtstag von SWR-Intendant Peter Voß in einem Nobelhotel bei Baden-Baden sind die beiden Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt worden.

Im Prozess um die Finanzierung einer Feier zum 60. Geburtstag von SWR-Intendant Peter Voß in einem Nobelhotel bei Baden-Baden sind die beiden Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Baden-Baden verhängte am Mittwoch gegen den bis 2003 amtierenden SWR-Fernsehdirektor Christof Schmid eine Geldstrafe von 18 000 Euro wegen Untreue. Er habe Mittel des Südwestrundfunks „zweckwidrig verwendet“ und damit dem SWR einen Vermögensnachteil zugefügt. Der mitangeklagte ehemalige Direktor des „Schlosshotels Bühlerhöhe“ wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt.Die Anwälte beider Angeklagten kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Schmid hatte eingeräumt, die Kosten der Feier von 27 145 Euro aus dem Budget der SWR-Fernsehdirektion als Produktionskosten getarnt an das „Schlosshotel Bühlerhöhe“ geleistet zu haben. Er sah sich dazu aber „legitimiert“, weil er „mit Wissen und Billigung des Intendanten“ gehandelt habe. ddp

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