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Künftig müssen sich GEZ-Mogler nicht mehr vor Nachzahlungen fürchten.

© dpa

GEZ-Nachfolge: Schwarzseher müssen nicht rückwirkend zahlen

Wer sich bisher trotz Fernseher oder Radio um seine Rundfunkgebühren gedrückt hat, kann demnächst aufatmen. Ab Januar 2013 werden GEZ-Mogler für die Jahre zuvor nicht mehr zu Nachzahlungen verdonnert.

Noch zwei Monate müssen Schwarzseher, die sich bisher erfolgreich um die Bezahlung ihrer Rundfunkgebühren gedrückt haben, zittern. Ab 1. Januar 2013 werde alle Haushalte, unabhängig davon, ob sie überhaupt ein Empfangsgerät haben, den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer sich bisher trotz Fernseher nicht bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet hatte, braucht aber nicht mit Nachzahlungen zu rechnen.
„Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten“, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher am Montag der dapd in Mainz. Die GEZ, die von 2013 an Beitragsservice heißen soll, werde bei dem geplanten Abgleich ihrer Daten mit denen aller Einwohnermeldeämter „bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013“ zurückgehen, sagte Eicher. Das liege daran, dass für die alte Rundfunkgebühr das Vorhandensein von Empfangsgeräten, für den neuen Rundfunkbeitrag aber die Wohnung entscheidend sei. Es sei fast unmöglich rückwirkend nachzuweisen, wer vorher beitragspflichtig gewesen wäre.
Bisher verschickte die GEZ jährlich rund 13 Millionen Mahnbescheide an säumige Fernsehzuschauer. In den letzten zehn Jahren stiegen die Kosten für den Gebühreneinzug von 121 Millionen auf 163 Millionen Euro an. Die kostspielige Erfassung nach Empfangsgeräten entfällt zukünftig. Dann werden 17,98 Euro monatlich pro Haushalt verlangt. Also auch bei Menschen, die gar keine Empfangsgeräte besitzen und solchen, die bisher nur den ermäßigten Beitrag zahlen mussten. Gegen die Pauschale wird gerade eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereitet.
Die GEZ-Nachfolge-Organisation verschickt derzeit Briefe an Haushalte, die künftig mehr zahlen müssen. Wer hingegen spart, weil er in einer Wohngemeinschaft lebt, muss sich von selbst melden, um die Haushaltsabgabe nicht doppelt zu entrichten. (mit dapd)

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