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Günstig shoppen: Alles muss raus

Vorführartikel, Rückläufer und generalüberholte Produkte: Hinter sogenannter B-Ware versteckt sich manches Schnäppchen.

Wer möchte nicht gerne 675 Euro sparen beim Kauf eines Sony-Notebooks? Oder ein iPad deutlich unter Neupreis erwerben? Oder für einen Philips 42-Zoll-Flachbildfernseher statt 1100 Euro nur 711 Euro bezahlen? Möglich ist dies mit sogenannter B-Ware. Bei Vorführartikeln, Rückläufern, generalüberholten Produkten und Geräten aus der Rubrik „Refurbished“ lassen sich zwischen zehn und zwanzig Prozent einsparen. Mitunter sinkt der Preis sogar um 40 Prozent, wenn man sich nichts daraus macht, dass das Gerät kleinere Gebrauchsspuren aufweist.

Beinahe jede große Internet-Handelsplattform und viele Elektronikhersteller bieten inzwischen B-Ware zum Verkauf an. Hauptsächlich verkauft werden dort sogenannte Rückläufer. Laut Fernabsatzgesetz kann der Verbraucher beim Kauf in einem Onlineshop die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Der Gesetzgeber hat dies so festgelegt, weil der Kunde die Ware anders als im Geschäft nicht vorher anschauen oder in die Hand nehmen kann.

Die Onlineshopper machen Gebrauch von diesem Recht. Versandhändler Amazon hat für die B-Ware den Bereich Warehouse Deals geschaffen. Die Produkte seien zwar neuwertig und völlig intakt, dennoch könnten sie nicht als Neuware verkauft werden, weil die Verpackung bereits geöffnet und mitunter beschädigt sei oder an der Hülle Schönheitsfehler vorhanden sein könnten. Vor dem Verkauf durchlaufen die Produkte einen Qualitätstest und werden dann neu versiegelt.

An die große Glocke wollen die Unternehmen die Preisnachlässe für B-Ware nicht hängen. „Die Anbieter wollen dem Neuwarenkauf im eigenen Onlineshop nicht allzu viel Konkurrenz machen“, hat Lena Kamprolf von der Stiftung Warentest herausgefunden. So findet man die Stores zumeist nur mit einer gezielten Suche. Bei Sony finden sich die generalüberholten Produkte im „Outlet Store“, den man erreicht, indem man auf der Sony-Homepage oben auf die Länderflagge klickt. Auf der Homepage der Cyberport-Kette werden Vorführartikel und Gebrauchtgeräte über den „Technik Discount“ verkauft, zu finden unten auf der Seite unter „Stöbern & sparen“. Im Apple Store stehen im Bereich „Sonderangebote“ unter anderem generalüberholte Macs, iPads und iPods. T-Online unterhält in seinem Onlineshop eine Rubrik für Vorführgeräte und „Geräte aus dem Kurzgebrauch“, die sich speziell an Schnäppchenjäger wendet.

Die wichtigste Regel beim Kauf von B-Ware besteht darin, die Produktbeschreibungen sehr genau durchzulesen. Hierin wird detailliert aufgeführt, ob und welche Mängel das Produkt oder dessen Verpackung aufweist. Oder ob Teile des Zubehörs fehlen, die eventuell hinzugekauft werden müssen. „Direkt nach dem Eintreffen des Geräts muss dann aber auch nachgeprüft werden, ob die Angaben stimmen“, rät „Test“-Redakteurin Kamprolf. Andernfalls müssen die Mängel umgehend reklamiert werden. Der Händler kann dann im Rahmen der Gewährleistung nachbessern, austauschen oder das Geld zurückerstatten.

Grundsätzlich gibt es bei B-Ware einige kleine, aber feine Unterschiede. Die Handelsplattform Cyberport unterscheidet zum Beispiel drei verschiedene B-Klassen. Bei Vorführware handelt es sich insbesondere um Produkte, die von den Onlinekäufern innerhalb der Rückgabefrist zurückgeschickt wurden. Die Geräte wurden vom Hersteller gereinigt, auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und gelten als neuwertig. Wenn überhaupt, kann die Verpackung Mängel oder Gebrauchsspuren aufweisen. Bei Gebrauchtware kann es sich zwar auch um Produkte handeln, die während der 14-tägigen Rückgabefrist des Onlinehandels an das Unternehmen zurückgingen. Aber auch Rückläufe aus der Garantiezeit gehören in diese Kategorie und werden nach einer Generalüberholung wiederverkauft. Bei Cyberport gibt es zudem noch die Kategorie „Refurbished“. Gemeint sind damit Garantiefälle, die nach der Reparatur in den Wiederverkauf gelangen. Bei Gebrauchtware und „Refurbished“-Produkten heißt es dann: Der Artikel kann Mängel aufweisen. Welche genau, muss in den Produktbeschreibungen festgehalten werden.

Für das Rückgaberecht des Fernabsatzgesetzes spielt es zudem keine Rolle, ob es sich um Neuware oder B-Ware handelt. Innerhalb von 14 Tagen kann das Produkt zurückgeschickt werden. Anders verhält es sich mit der Händler-Gewährleistung. Sie kann bei Gebrauchtgeräten auf ein Jahr verringert werden. Die Garantie wird indes vom Hersteller gewährt. In der Regel beginnt die Garantiefrist mit dem Erstverkauf und ist somit bei Rückläufern meist kaum eingeschränkt. Apple versieht seine „Sonderangebote“ mit einer relativ kurzen, einjährigen Herstellergarantie.

Ein Risiko konnten die Warentester bei den großen Shops und Anbietern nicht feststellen. Zu große Preisnachlässe würden Warentesterin Kamprolf allerdings verunsichern. „Bei 60, 70 oder gar 80 Prozent würden bei mir die Alarmglocken losgehen“, sagt sie.

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