Haushaltsabgabe : Neues Gebührenmodell: Entmündigt, öffentlich-rechtlich

Ab 2013 wird aus der Rundfunkgebühr die Haushaltsabgabe. Foto: dpa
Ab 2013 wird aus der Rundfunkgebühr die Haushaltsabgabe. - Foto: dpa

Joachim Huber ärgert sich über den Abschied von der GEZ-Gebühr. Mit der Haushaltsabgabe darf er nie wieder Nein sagen zu Radio und Fernsehen.

Heute wird es vollbracht sein. Der Kieler Landtag wird als letztes der 16 Länderparlamente dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Ab 1. Januar 2013 wird es dann heißen: Wir sind eine Haushaltsabgabe. Bis zum 31. Dezember 2012 sind wir Gebührenzahler. Mit dem Wechsel der Begriffe wird eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vollzogen. Der Monatsbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio von derzeit 17,98 Euro wird nicht länger von der Existenz eines Empfangsgerätes abhängig sein. Der neue Rundfunkbeitrag muss künftig pro Haushalt entrichtet werden, egal, ob und mit welchem Gerät Fernsehen, Hörfunk oder die Internet-Angebote der Sender genutzt werden.

Vier Wände, eine Haustür und ein Wasseranschluss fundamentieren den Rundfunk in Deutschland.

Der Umstellung liegt viel Pragmatismus zugrunde. Schwarzseher haben keine Fluchtmöglichkeit mehr, die „GEZ-Schnüffler“ könnten demnächst in Pension gehen, die geschätzt höhere Zahl der zahlungspflichtigen Haushalte im Vergleich mit den jetzt mehr als 41 Millionen GEZ-Konten wird den Beitrag über 2013 hinaus stabil halten. Für die allermeisten Gebührenzahler wird sich rein gar nichts ändern.

Die Haushaltsabgabe ist ein Eingriff in Entscheidungsrechte

Trotzdem sind die Unterschiede fundamental. Es wird kein Ja und kein Nein mehr geben, keine Entscheidung für oder gegen Radio und Fernsehen. Die Existenz eines Haushalts reicht aus, um eine existenzielle Gebührenpflicht auszulösen. Bislang waren Nutzung und Gebühr gekoppelt. Davon werden die Haushaltsabgabe und ihr Zahler befreit. Jetzt: Ich nutze, also zahle ich. Künftig: Ich bin, also zahle ich. Das bestehende Gebührenprivileg der öffentlich-rechtlichen Sender fängt zu schweben an. Alle Rechte, alle Vorteile liegen künftig bei ARD, ZDF, Deutschlandradio. Wofür, sprich für welche Programme. wozu, sprich zu welchem Zweck, das könnte in Länge und Breite diskutiert werden. Anderes ist wichtiger. Der Gesetzgeber, die 16 Ministerpräsidenten und Länderparlamente haben die Reform auf Antrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Wohle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Zum Funktionieren des Gemeinwesens und zur Beweisführung eines öffentlich-rechtlichen Programmauftrages müssen die Anstalten nicht 7,7 Milliarden Euro pro Jahr überwiesen bekommen. Diese Summe brauchen nur die Sender allein.

Die Haushaltsabgabe ist ein Eingriff in Entscheidungsrechte, Freiheitsrechte. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sind bedeutend, sinnstiftend, überlebenswichtig sind sie nicht. Sie sind Medien unter Medien, Konkurrenz unter Konkurrenten. Wollte man die Programmleistungen auf jene Qualitätsmarge zurückführen, in der die Sender exklusiv produzieren und ausstrahlen, der Haushaltsbeitrag müsste ein Bruchteil der jetzigen Gebühr werden. Warum wird die Republik zwangsveranlagt für Rundfunk, der in so vielen Programmen und Sendestunden verwechselbar, so austauschbar ist?

Dieser Kampf wird ewig weitergehen, jetzt wird er ergänzt um die Frage, ob zum Ja zur Gebühr das Amen zur Haushaltsabgabe kommen muss. Ob in den Zwang zum Zahlen die Entmündigung des Zahlers inkludiert ist. Dem Bürger muss das individuelle, das vornehme Recht erhalten bleiben, dass er zu Radio und Fernsehen und Internet Nein sagen kann. Die Rundfunkpolitik hat ihm das Grundrecht genommen, der Bürger ist enteignet worden. Er muss sich sein Recht zurückholen, in Karlsruhe, vor dem Bundesverfassungsgericht.

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