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Medien: Holtzbrinck versus Kartellamt

Mit der vom Kartellamt untersagten Übernahme der „Berliner Zeitung“ durch die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, in der der Tagesspiegel erscheint, beschäftigt sich aktuell der Bundesgerichtshof (BGH). Holtzbrinck reichte die Klage gegen das Kartellamt im November 2004 ein, die Begründung folgte im Februar dieses Jahres.

Mit der vom Kartellamt untersagten Übernahme der „Berliner Zeitung“ durch die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, in der der Tagesspiegel erscheint, beschäftigt sich aktuell der Bundesgerichtshof (BGH). Holtzbrinck reichte die Klage gegen das Kartellamt im November 2004 ein, die Begründung folgte im Februar dieses Jahres. Im nächsten Schritt haben das Kartellamt und die beigeladene Axel Springer AG die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Die ursprünglich am gestrigen Freitag abgelaufene Frist wurde bis Juni verlängert. Danach wird der BGH einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Erfahrungsgemäß einen Monat später wird das Urteil verkündet. Der Fall könnte also noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Verlagsgruppe wehrt sich gegen die ihrer Ansicht nach zu engen Marktabgrenzungskriterien: Obgleich in Berlin elektronische und gedruckte Medien, Qualitäts und Boulevardblätter intensiv miteinander konkurrieren, konzentriert sich das kartellrechtliche Augenmerk ausschließlich auf die drei regionalen Abonnementtageszeitungen „Berliner Morgenpost“, „Berliner Zeitung“ und Tagesspiegel als eigenem Markt. Das Kartellamt ist der Ansicht, mit Tagesspiegel und „Berliner Zeitung“ erreiche Holtzbrinck eine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil der Axel Springer AG. Außerdem wehrt sich Holtzbrinck mit der Klage gegen die Entscheidung, der Tagesspiegel sei auch nach einem Verkauf an Pierre Gerckens Holtzbrinck zuzurechnen. Die Kartellbehörde argumentiert, der frühere Holtzbrinck- Manager handle als Strohmann. usi

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