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Medien: In eigener Sache

Kartellamt untersagt Holtzbrinck Kauf der „Berliner Zeitung“

Das Bundeskartellamt hat der Verlagsgruppe Holtzbrinck den Kauf des Berliner Verlags („Berliner Zeitung, „Berliner Kurier“, „Tip“) untersagt. Die entsprechende Mitteilung hat die Bonner Behörde der Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck am Donnerstag zugestellt. Die Begründung ist dieselbe wie bei der Abmahnung vom 22. November: Nach dem Kauf des Berliner Verlags entstünde eine marktbeherrschende Stellung bei regionalen AboTageszeitungen in Berlin, da „Berliner Zeitung“ und Tagesspiegel unter einem Verlagsdach erscheinen würden.

Michael Grabner, stellvertretender Vorsitzender der Holtzbrinck-Geschäftsführung, sagte, er sei überrascht von der Argumentation, die zur Entscheidung des Bundeskartellamtes geführt hat. Holtzbrinck- Anwalt Rainer Bechtold kritisierte, dass das Amt keinen der Einwände, die Holtzbrinck in seiner 25-seitigen Stellungnahme vorgebracht hatte, berücksichtigt habe. Auch die Ausführungen zu den Besonderheiten des Berliner Zeitungsmarkts seien ignoriert worden. Holtzbrinck hat bis zum 13. Januar 2003 Zeit, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Es gibt zwei Möglichkeiten: ein Antrag auf eine Ministererlaubnis oder der Weg in die nächsthöhere Instanz, eine Beschwerde beim OLG Düsseldorf. „Wir werden unser Vorhaben unverändert weiter verfolgen“, sagte Grabner. Tsp

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