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Medien: Jetzt wird GEZahlt

Ministerpräsidenten segnen PC-Gebühr ab. Doch die 5,52 Euro monatlich werden längst nicht immer fällig

Die Diskussion um die GEZ-Gebühren für Internet-Computer ist vorerst beendet. Auf ihrer Sitzung in Bad Pyrmont beschlossen die Ministerpräsidenten am Donnerstag, einem Vorschlag der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF zu folgen, der eine Gebühr von 5,52 Euro monatlich für Computer und Handys mit Anschluss ans World Wide Web vorsieht. Vor allem von Wirtschaftsverbänden war die neue Gebühr scharf kritisiert worden. Allerdings muss längst nicht in jedem Fall gezahlt werden. Wir haben zusammengefasst, wie die Regelungen für die GEZ-Gebühren von Internet-PCs vom 1. Januar 2007 an aussehen.

FÜR DIE MEISTEN PRIVATHAUSHALTE GILT DIE ZWEITGERÄTEFREIHEIT

Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie zum Beispiel einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Darauf weist das ARD-Generalsekretariat hin. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen Empfangsgeräte – die so genannte „Zweitgerätefreiheit“. Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr monatlich. Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor 17,03 Euro monatlich.

DIE TEILWEISE BERUFLICHE NUTZUNG BLEIBT GEBÜHRENFREI

Auch Angestellte und Beamte (beispielsweise ein Lehrer, der zu Hause seinen Unterricht vorbereitet, oder andere Berufsgruppen wie Journalisten), die ihren Internet-PC zu Hause teilweise beruflich nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen, wenn sie schon zumindest ein Radio angemeldet haben. Über diesen Punkt hatte es Unklarheiten gegeben.

WELCHE PRIVATHAUSHALTE SIND ÜBERHAUPT VON DER GEBÜHR BETROFFEN?

Betroffen sind die Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Ab dem 1. Januar 2007 muss dieser bei der GEZ gemeldet werden. Für dieses Gerät wird dann die Gebühr von 5,52 Euro fällig.

WAS GILT FÜR FREIBERUFLER, GEWERBETREIBENDE UND SELBSTSTÄNDIGE MIT ABGETRENNTEM BÜRO IM WOHNHAUS?

Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig. Die monatliche Gebühr von 5,52 Euro fällt nur an, wenn diese Selbstständigen in diesem Büro oder im Auto noch kein Radio angemeldet haben.

WAS GILT FÜR FREIBERUFLER, GEWERBETREIBENDE UND SELBSTSTÄNDIGE MIT EINEM BÜRO AUSSERHALB DES WOHNHAUSES, WAS GILT FÜR FIRMEN?

Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an. Ist im Büro oder in der Betriebsstätte weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an. Die Gebühr wird jedoch dann mehrfach fällig, wenn eine Firma mehrere Betriebsstätten unterhält, die räumlich voneinander getrennt sind. Dann muss beispielsweise für jede Filiale mit einem ans Internet angeschlossenen Computer die neue GEZ-Gebühr entrichtet werden.

WAS WIRD AUS DEN BEFREIUNGEN?

Nach wie vor gilt außerdem: Wer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist – beispielsweise aus sozialen Gründen oder teilweise im Rahmen der Berufsausbildung oder während des Studiums – muss auch weiterhin keine Gebühren bezahlen, selbst wenn sie oder er über einen internetfähigen PC verfügt.

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