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Medien: Keine Garantie beim Kauf übertakteter PCs

Beim Kauf übertakteter oder veränderter PCKomponenten sollten Verbraucher nicht mit einer wirksamen Herstellergarantie rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein Garantieversprechen abgibt.

Beim Kauf übertakteter oder veränderter PCKomponenten sollten Verbraucher nicht mit einer wirksamen Herstellergarantie rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein Garantieversprechen abgibt. Darauf weist die in Hannover erscheinende Zeitschrift „c’t“ hin. Bei der Übertaktung wird die Geschwindigkeit eines Prozessors künstlich über die vom Hersteller vorgegebene Rate erhöht, um die Leistung der Komponenten zu steigern. Das betrifft sowohl den Hauptprozessor des Computers als auch andere Bauteile mit eigener Recheneinheit wie beispielsweise eine Grafikkarte.

Nur wenn der Hersteller eine Veränderung seiner Produkte ausdrücklich gestatte, bleibe die Herstellergarantie erhalten. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers können Kunden nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wirksam in Anspruch nehmen. Verbraucher sollten sich deshalb beim Kauf veränderter Geräte stets eine erweiterte Garantie vom Verkäufer geben lassen, und zwar schriftlich. Außerdem sollte sich der Verbraucher Garantie- und Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kaufzeitpunkt ausdrucken.gms

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