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Medien: Netzbetreiber: Freiheit oder Liberty

Der geplante Verkauf eines großen Teils des Telekom-Kabelnetzes an den US-Konzern Liberty Media könnte nach Ansicht von Medienkontrolleuren zu verstärkter Konzentration führen. Wie es im vierten Jahresbericht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), der am Mittwoch in Potsdam vorgestellt wurde, heißt, könnte die Zusammenführung von Inhalten und Netzinfrastruktur zu Lasten anderer Programmveranstalter gehen.

Der geplante Verkauf eines großen Teils des Telekom-Kabelnetzes an den US-Konzern Liberty Media könnte nach Ansicht von Medienkontrolleuren zu verstärkter Konzentration führen. Wie es im vierten Jahresbericht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), der am Mittwoch in Potsdam vorgestellt wurde, heißt, könnte die Zusammenführung von Inhalten und Netzinfrastruktur zu Lasten anderer Programmveranstalter gehen.

Nach dem Verkauf der Telekom-Netze werden sich drei private Investoren den Markt teilen: die US-Unternehmen Callahan und Liberty Media sowie der größte britische Kabelnetzbetreiber, NCL. Allein Liberty Media will sechs regionale Kabelnetze erwerben und damit fast 60 Prozent der Kabel-Haushalte erreichen. Da die AT&T-Tochter auch selbst Programme anbieten will, entstünde erstmals in Deutschland eine Konzentration von Netzbetreibern, die zugleich Programmveranstalter sind. Diese unternehmerische Integration, argumentiert der KEK-Bericht, eröffne grundsätzlich die Möglichkeit, andere Programmveranstalter zu benachteiligen, indem die Programme aus der eigenen Unternehmensgruppe bevorzugt eingespeist würden.

Die privaten Fernseh-Anbieter fordern unterdessen eine staatliche Regulierung des Fernsehmarktes. "Wir müssen verhindern, dass deutsche Anbieter diskriminiert werden", sagte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, in einem Interview mit der "Zeit". Sobald das Fernsehkabel modernisiert und digitalisiert wird, entfallen bisherige Regulierungen, wie sie der Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Die amerikanischen Betreiber bleiben nur verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Programme durchzuleiten.

Ob ein Interessensausgleich über Verhandlungen möglich ist, erscheint zumindest für kleinere Sender problematisch - über die notwendige Marktmacht verfügen nur die Kirch-Gruppe und die von Bertelsmann kontrollierte RTL-Group.

Aufgabe der KEK ist es ferner, die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen zu gewährleisten. Eine so genannte vorherrschende Meinungsmacht wird dann vermutet, wenn ein Medienunternehmen im Jahresdurchschnitt mit den ihm zugerechneten Programmen 30 Prozent oder mehr Fernsehzuschauer erreicht. Im Juli 2001 lagen die Sender der Kirch-Gruppe (Sat 1, Pro 7, Kabel 1, DSF, N 24, TM 3 und Premiere World) zusammen bei 24,3 Prozent, die Programme der RTL-Group (RTL, RTL 2, Super RTL, Vox) bei 24 Prozent. Also unter der zulässigen Grenze.

Ein im Jahresbericht enthaltenes Gutachten der KEK untersucht dabei, ob die Nutzung von Pay-TV und Online-Medien den Marktanteil möglicherweise verzerrt abbildet. Dieser wird nämlich bisher in Bezug auf die Gesamtheit der Fernsehzuschauer berechnet. Jedoch könnten innerhalb eines Pay-TV-Angebots einzelne Programmpakete bei den Abonnenten einen hohen Anteil erzielen, der beim bisherigen Marktanteilsmodell nicht ausgewiesen und damit nicht als potenziell meinungsrelevant erkannt würde. Dagegen wird die Nutzung von Online-Angeboten der Sender als Ergänzung zum Programm eingestuft und damit bei den Marktanteilen nicht zusätzlich gewichtet.

Erik Heier

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