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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten: GEZ: Über Gebühr

Im kommenden Jahr soll ein neues Gebührenmodell für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entwickelt werden. Streit gibt es vor allem um deren Angebot für Handys und PCs. Welche Pläne gibt es?

Die Zahlen sind beeindruckend. Derzeit sind in Deutschland 39,4 Millionen Radiogeräte und 33,5 Millionen Fernsehapparate gebührenpflichtig. Daneben sind rund 190 000 „neuartige Geräte“ wie PCs oder Mobiltelefone mit Internetverbindung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) registriert. Die Besitzer all dieser Geräte haben 2009 etwa 7,6 Milliarden Euro an Gebühren bezahlt, mit denen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme finanzieren und über alle Ausspielwege verbreiten.

Jetzt wird wieder diskutiert, wofür diese Gebühren bezahlt werden und wofür sie verwendet werden sollen. Der eigentliche Schubfaktor ist die rasante technische Entwicklung der Geräte. Je mehr die technischen Apparate zu neuen Hybridalleskönnern zusammenwachsen, desto schwammiger werden die Begriffe. Ist ein Internet-PC am Arbeitsplatz, mit dem auch die TV-Programme von ARD und ZDF gestreamt werden können, gebührenpflichtig, ist ein iPhone, auf dem im kommenden Jahr die „Tagesschau“-App platziert wird, ein Rundfunkgerät? Schon die Klärung, was ein gebührenpflichtiger Internet-PC ist, hat die Gerichte vollkommen entzweit. Alle warten auf ein wegweisendes, höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im neuen Jahr. Und alle warten auf die Ministerpräsidenten der Länder, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, 2010 ein neues Rundfunkgebührenmodell zu finden, das mit Beginn der neuen Gebührenperiode 2013 angewendet werden soll. Schon die höchststrittigen Gebühren für Internet-PCs zeigt, was Sache ist: Die Medienwirklichkeit und die Gebührenordnung passen nicht mehr zusammen.

Verschiedene Modelle werden diskutiert. Zunächst die Ausweitung der Gebührenpflicht hin zur totalen Gebühr. Heißt: Von 2013 wird für Internet-PCs und Smartphones nicht länger wie bisher die Radiogebühr von 5,76 Euro pro Monat verlangt, sondern die volle Fernsehgebühr von 17,98 Euro. Diese Ausweitung der Gebührenzone empört die Internetwirtschaft und den Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Die Entwicklung der entsprechenden Geschäftsfelder werde gehemmt, zugleich der Gebührentopf weiter gefüllt.

Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, fordert, „die längst überholte gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine Medienabgabe zu ersetzen“. Sie soll niedriger sein als die jetzige Gebühr und von jedem Bürger mit eigenem Einkommen gezahlt werden. Damit wäre die Rundfunk- oder Mediensteuer geboren. Die GEZ wäre abgeschafft, der Schwarzseher müsste zugleich Steuerflüchtling sein, wenn er sich der Zwangsabgabe entziehen will. Nachteil: Steuern werden von Politikern gemacht. Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stände in Rede, allerdings ist sie mit der Causa Brender längst ins Gerede gekommen.

Auch ein weiteres Modell zielt nicht mehr aufs Gerät mit der Kompetenz zum Rundfunkempfang. Bei einer Abgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte würde die Gebühr unabhängig davon erhoben, auf welchen und wie vielen Endgeräten die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden. Die volle Fernsehgebühr würde auch dort fällig, wo gar kein Fernsehapparat stünde. Schon wiegen die Verfassungsjuristen die Häupter: Wo fängt ein Haushalt an, wo hört er auf?

Welches Modell auch immer zum Tragen kommen wird, die Ministerpräsidenten haben ARD, ZDF und Deutschlandradio zugesichert, dass der Gesamtumfang der Einnahmen nicht geschmälert wird.

Mit noch größerer Verve als die Gebührenerhebung wird die Verwendung der Milliardengelder diskutiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versteht sich bei seinen Programmen als omnipotent und bei deren Verbreitung als omnipräsent. Da mag der VPRT als Lobby der kommerziellen Fernsehsender noch so über das neue ZDFneo als ein „Vox light“ schäumen; da mag der Axel-Springer-Konzern als Anbieter von „Bild“-App und „Welt“-App sich über die für Mitte 2010 angekündigte „Tagesschau“-App fürs iPhone noch so erregen, die öffentlich-rechtliche Phalanx sieht sich durch das Votum des Bundesverfassungsgerichts, das „Bestand und Entwicklung“ dekretiert hat, ungefährdet in allem Tun.

Peter Boudgoust, SWR-Intendant und ARD-Vorsitzender, sagte mit Blick auf die App-Kritik, der Vorwurf der „Wettbewerbsverzerrung“ sei völlig unverständlich. Seit Jahren seien die Inhalte von tagesschau.de auch auf Handys oder Smartphones mobil verfügbar. „Warum dies nun mit einer simplen Software zur Wahrnehmung des Angebots von tagesschau.de auf dem iPhone nicht möglich sein soll, verstehe, wer will.“

Zweierlei will Boudgoust übersehen: Überall, wo ARD & Co auftauchen, kreieren sie eine Gebührenpflicht zu ihren Gunsten. Zweitens schneiden sich im Internet- und Mobilbereich die Interessen der Öffentlich-Rechtlichen und der Printverlage. Tagesschau.de und tagesspiegel.de sind Konkurrenten und während die Verlage zugleich nach Wegen für Bezahlinhalte im Netz suchen, offerieren ARD & Co ihre Angebote dort gratis.

Was keinesfalls kommen wird: Eine Rundfunkgebühr, die in Abhängigkeit von der Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote bezahlt wird. Für manchen mag es da ein Trost sein, dass er nur zum Zahlen, nicht aber zum Zuschauen von „Alisa – Folge Deinem Herzen“ oder dem Frühlings-Sommer-Herbst-und-Winterfest der Volksmusik gezwungen wird.

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