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Medien: Österreichisches Fernsehen: Aufbruch in Medien-Albanien

In Österreich endet das Fernsehmonopol des Österreichischen Rundfunks (ORF). Zugleich soll die öffentlich-rechtliche Anstalt in eine Stiftung umgewandelt werden.

In Österreich endet das Fernsehmonopol des Österreichischen Rundfunks (ORF). Zugleich soll die öffentlich-rechtliche Anstalt in eine Stiftung umgewandelt werden. Und Funktionären politischer Parteien wird die Mitgliedschaft im Aufsichtsgremium des ORF verboten. Diesen Reformplan haben am Dienstag Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) vorgestellt.

Österreichs größtes Medienunternehmen war immer schon den Begehrlichkeiten der Regierenden ausgeliefert; seit dem Machtwechsel in Wien aber in besonderem Maße. Für zahlreiche Interventionen ist vor allem FPÖ-Fraktionschef Peter Westenthaler bekannt geworden. Er polemisierte gegen die "roten Zellen" im Fernsehen und kündigte an, man werde den Redakteuren nun "die SPÖ-Parteilichkeit austreiben".

Mit dem Ausschluss von politischen Funktionären aus dem künftigen "Stiftungsrat" des ORF will die Regierung den Sender "entpolitisieren". Angesichts der bisherigen Haltung der Regierung sind ORF-Vertreter und Politiker der Opposition aber skeptisch.

Im Zuge der Reform soll ein "Weisenrat" den Programmauftrag des ORF neu formulieren. Das wegen seines Anwachsens zuletzt immer stärker kritisierte Product Placement wird dem ORF untersagt. Der ORF darf jedoch für "Spartenprogramme" gewinnorientierte Töchter gründen, für die neue Werberichtlinien gelten sollen.

Österreich ist das letzte europäische Land, in dem terrestrisches Privatfernsehen verboten ist. Nun will die Regierung durch eine frühzeitige Ausschreibung der Frequenz sicherstellen, dass bereits ab kommendem Jahr mit dem Aufbau eines flächendeckenden Programms begonnen werden kann. Die Magazin-Gruppe "News", die den Wiener Brüdern Fellner und dem Hamburger Verlag Gruner + Jahr gehört, kann sich gute Chancen auf die Frequenz ausrechnen. Denn im Entwurf der Gesetzesnovelle stand noch die Passage: Als Anbieter für Privat-TV scheiden solche Medienunternehmen aus, "die in zumindest mehr als einem Medienmarkt eine überragende Marktposition einnehmen". Das würde für die News-Gruppe zutreffen. Aus der offiziellen Endversion ist die nicht uninteressante Passage herausgefallen. Dort heißt es nur noch: Die "Wahrung der Meinungs- und Medienvielfalt" sei Ziel des Gesetzes. Die für die Zulassung verantwortliche und nur dem Bundeskanzleramt von Wolfgang Schüssel unterstellte Behörde habe dafür "geeignete Daten und Verfahren heranzuziehen, Schwellwerte festzulegen, sowie auf einen geeigneten Beteiligungsmix zu achten."

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