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Ohne Lacher: „Crazyphone“ lässt Hörern keine Wahl

"Sie können an der Wahl nicht teilnehmen, weile ihre Wahlbenachrichtigung ungültig ist." Über diesen Scherz von Radio ffn kann die Staatsanwaltschaft Hildesheim nicht lachen.

Keine guten Nachrichten überbrachte der Anrufer: Sie könnten leider nicht an der Bundestagswahl am kommenden Sonntag teilnehmen, weil ihre Wahlbenachrichtigungen ungültig seien, teilte er mehreren Leuten in Niedersachen mit. Wegen der Kürze der Zeit könnten keine neuen Benachrichtungen ausgestellt werden.

Ein Scherz im Rahmen des „Crazyphones“, aufgezeichnet am Montag und ausgestrahlt am Dienstag vom privaten Rundfunksender ffn. Doch wenn es um Wahlen geht, versteht die Staatsanwaltschaft Hildesheim keine Witze. Sie hat jetzt Ermittlungen wegen Verdachts der Wählertäuschung eingeleitet. Nach der Sendung seien bei Wahlleitung und Polizei Beschwerden eingegangen – zu ihrem Pech hatten die Moderatoren auch eine Oberstaatsanwältin angerufen, die ebenfalls die Behörden einschaltete.

Radio ffn ist überrascht, dass diese „Crazyphone“-Aktion eine solche Konsequenz nach sich zieht. „Wir bedauern sehr, dass es solche Missverständnisse gab“, sagte ffn-Programmdirektorin Ina Tenz dem Tagesspiegel. Jeder, sowohl die Angerufenen als auch die Hörer, sei darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei dem Anruf um einen Spaß gehandelt habe. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim an die Staatsanwaltschaft nach Hannover übergeben, wo der Sender seinen Hauptsitz hat. Hier wird der Fall nun auf seine strafrechtliche Relevanz überprüft. Wählertäuschung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Sonja Pohlmann

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