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Medien: Pornos bei RTL 2: Medienanstalt sah mehr als die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen

Der Privatsender RTL 2 hat nach Meinung der Medienaufsicht sieben Pornofilme gezeigt und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Wie die für RTL 2 zuständige hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) am Donnerstag in Kassel mitteilte, hätten diese Filme "ausschließlich oder überwiegend auf die Aufreizung des Sexualtriebs" gezielt.

Der Privatsender RTL 2 hat nach Meinung der Medienaufsicht sieben Pornofilme gezeigt und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Wie die für RTL 2 zuständige hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) am Donnerstag in Kassel mitteilte, hätten diese Filme "ausschließlich oder überwiegend auf die Aufreizung des Sexualtriebs" gezielt. Sexuelle Aktivitäten seien "grob aufdringlich" und "anreißerisch" dargestellt worden, "dünne Rahmenhandlungen" hätten lediglich als Vorwand für die Zusammenstellung verschiedener sexueller Praktiken gedient.

Die LPR kam bei sieben von 30 untersuchten RTL-2-Sexfilmen zu solchen Befunden. Damit sei sie zu anderen Urteilen gelangt als die von den Privatsendern betriebene Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, die die Sendungen nicht als pornografisch eingestuft habe. Inzwischen schickte die Medienbehörde dem Sender einen Rechtsaufsichtsbescheid und verbot ihm, solche Sendungen auszustrahlen.

Nach Angaben von LPR-Sprecherin Annette Schriefers könnte wegen des Verstoßes in einem zweiten Verfahren auch ein Bußgeld gegen den Sender verhängt werden. Über die Einleitung dieses Verfahrens sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden worden.

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