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Pressefreiheit: Karlsruhe stärkt gute Unterhaltung

Die Presse hat künftig wieder mehr Freiheit, über das Privatleben Prominenter zu berichten. Vorangegangen war ein erneuter Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline und der Regenbogenpresse.

Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss feststellte, ist entscheidend, ob unterhaltende Bilder und Berichte Themen anbieten, „an die sich Diskussionsprozesse anschließen können, die sich auf Lebenseinstellungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster beziehen“.

Erstmals hat sich das höchste Gericht damit deutlich dazu bekannt, den Persönlichkeitsschutz Prominenter auch vom inhaltlichen Niveau der Berichterstattung abhängig zu machen. Es bestätigte zugleich die Abkehr von der Rechtsprechung, Prominenten als „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ einen geringen Persönlichkeitsschutz einzuräumen. Im Ergebnis bedeutet dies: gute Unterhaltung ist freier als schlechte.

Vorangegangen war ein erneuter Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline und der Regenbogenpresse. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte unter anderem Berichte und Fotos in der Zeitschrift „7 Tage“ untersagt, die Prinzessin Caroline und ihren Mann Ernst August von Hannover am Strand zeigten. Der Text handelte von der Vermietung ihrer Ferienvilla. Überschrift: „Auch die Reichen und Schönen sind sparsam. Viele vermieten ihre Villen an zahlende Gäste.“

Der BGH verstieß damit nach Ansicht der Verfassungsrichter gegen die Pressefreiheit. Die Richter hoben den Wert der Unterhaltung hervor, um Aufmerksamkeit zu erregen, und betonten, auch die „Normalität des Alltagslebens“ Prominenter könne wertvoll für die Meinungsbildung sein – so etwa, wenn diese leitbildhaft als sparsam geschildert würden. In Ruhe gelassen werden müssten Prominente in Situationen der Vertrautheit, des Abgeschiedenseins oder des „Sich-Gehen-Lassens“. Ausdrücklich wiesen die Richter darauf hin, dass der Begleittext entscheidend sein kann. Der Beschluss orientiert sich maßgeblich an dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum „Fall Caroline“ von 2004. Jost Müller-Neuhof

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