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Medien: Rückwärts rudern

Pleitgen: Steuernachforderung ist kein Grund für höhere Gebühr

Angesichts des Streits zwischen der ARD und den Steuerbehörden um eine Nachzahlung von 464 Millionen Steuern sieht der ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen keinen Anlass für eine Erhöhung der Rundfunkgebühr. In der Auseinandersetzung um die Besteuerung der Werbeerlöse in den Jahren 1995 bis 2000 wolle die ARD jedoch einen Kompromiss, der auch im Interesse des Gebührenzahlers sei, sagte der Intendant des Westdeutschen Rundfunks. Irritationen über die Position der ARD hatte eine Meldung in den ARD-„Tagesthemen“ vom Dienstag ausgelöst. Darin war Pleitgen mit den Worten zitiert worden, dass die Nachzahlung entweder erhebliche Einschnitte im Programm oder eine drastische Erhöhung der Rundfunkgebühr erforderlich mache.

Die ARD soll nach dem Willen der Finanzminister von Bund und Ländern für Werbeerlöse aus den Jahren 1995 bis 2000 insgesamt 464 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die ARD unter anderem die Kosten zur Produktion von Serien im Werbeprogramm mit den Einnahmen aus der Werbung verrechnet, was nach Ansicht des Senderverbunds erlaubt war. Seit 2001 gilt eine neue Regelung: Danach wird pauschal eine „Gewinnannahme“ von 16 Prozent zu Grunde gelegt, auf die die ARD Steuern entrichtet. Die Nachforderung bezeichnete Pleitgen als „eklatanten Verstoß gegen den Vertrauensschutz“, da die Neuregelung rückwirkend zum Tragen komme. Falls es zu keiner Lösung mit den Behörden komme, werde die ARD notfalls vor Gericht ziehen.

Nach Ansicht von Rainer Conrad, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), hat die ARD genug Geld in der Kasse. Die KEF hat für die ARD bis Ende 2004 einen Überschuss von 700 Millionen Euro berechnet. Die radikalste Konsequenz aus dem Steuerstreit schlägt der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation vor: „Abschaffung der Werbung“ bei ARD und ZDF. jbh

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