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Neuer Name gesucht. Die Gebühreneinzugszentrale wird auch für die neue Abgabe zuständig sein. Fraglich ist, welche Aufgaben auf die GEZ-Kontrolleure warten. Foto: ddp

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Rundfunk: Abgabe statt Gebühr

Die Länderchefs haben den neuen Rundfunkstaatsvertrag unterschrieben. Künftig gilt: ein Haushalt – ein Beitrag. Erste Klagen sind bereits angekündigt.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von 2013 an zwar einfacher, aber ob sie allen gerecht wird, daran gibt es Zweifel. Am Mittwoch haben die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Ab 2013 wird die alte, geräteabhängige Rundfunkgebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst. Für jeden Haushalt wird dann die gleiche Abgabe erhoben – selbst wenn sich in der Wohnung weder Fernseher noch Radio oder Computer befinden.

Der Rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat die neue Rundfunkabgabe dennoch als „gerecht und zukunftssicher“ begrüßt. „Für alle gilt ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren, das allen datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung trägt. Die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende“. ARD und ZDF begrüßten die Reform. Mit dem neuen System werde die Privatsphäre besser geschützt, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. Durch das Ende von Mehrfachgebühren würden rund 1,5 Millionen Zahler in Zukunft entlastet. ZDF-Intendant Markus Schächter sagte, das neue Modell berücksichtige die Interessen der Gebührenzahler und die Veränderungen der digitalen Medienwelt.

Soziale Ausnahmen gibt es weiterhin. Behinderte müssen nur ein Drittel der Abgabe zahlen, Empfänger von Sozialhilfe, Bafög oder Arbeitslosengeld II können auf Antrag gänzlich befreit werden. Ob die Abgabe in gleicher Höhe wie die Rundfunkgebühr von 17,98 Euro erhoben wird, steht nicht fest. Die zuständige Gebührenkommission soll bis Ende nächsten Jahres den genauen Betrag aufgrund der Meldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio errechnen. Die Länderparlamente müssen den Staatsvertrag noch ratifizieren. Die Sender können sich auf der einen Seite auf Zusatzeinnahmen durch die steigende Zahl von Single-Haushalten einstellen. Auf der anderen Seite führt die Haushaltsabgabe auch zu Mindereinnahmen. Anders als bislang werden Kinder mit eigenem Einkommen oder andere im Haushalt lebende Familienangehörige wie zum Beispiel Großeltern nicht mehr extra zur Kasse gebeten. Auch für Wohngemeinschaften gilt die Formel: ein Haushalt – eine Abgabe. Für Zweitwohnungen muss doppelt gezahlt werden, in Gartenhäuschen und Schrebergärten kann kostenlos ferngeschaut werden.

Härter trifft es die Wirtschaft. Nachdem Firmen bereits für ihre Internet-Computer die Radiogebühr zahlen müssen, gelten für Betriebsstätten künftig je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren: Ein Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten – neben dem Inhaber – zahlt ein Drittel des Beitrags, nach derzeitigem Stand voraussichtlich 5,99 Euro. Firmen mit neun bis 19 Mitarbeitern zahlen den vollen Betrag. Ein Großunternehmen mit 20 000 Beschäftigten müsse 180 Mal die Abgabe zahlen. Für Mietwagen steigt die Zahlung von derzeit 5,76 auf vermutlich 5,99 Euro. Der Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt, dagegen zu klagen.

Mit dem neuen Staatsvertrag gehen neue Reglungen für das Programmsponsoring einher. Grundsätzlich tritt ab 2013 ein Verbot des Programmsponsorings nach 20 Uhr sowie an Sonntagen und bundesweiten Feiertagen in Kraft. Allerdings gibt es Ausnahmen: Großereignisse, bei denen der Rundfunkstaatsvertrag eine Übertragung im frei empfangbaren Fernsehen vorschreibt, können weiterhin zu jeder Sendezeit gesponsert werden. Das gilt unter anderem für die Olympischen Spiele und viele Partien von Fußball-Europa- oder -Weltmeisterschaften.

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