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Rundfunkstaatsvertrag: Mehr Rechte für Freie beim RBB

Personalrat oder eigene Vertretung? Diskussion um die Interessen der rund 1500 freien Mitarbeiter des RBB.

Für den RBB arbeiten neben den rund 1800 Festangestellten fast 1500 „feste Freie“: Kameraleute, Cutter, Tontechniker, MAZ-Ingenieure, Redakteure, Autoren, Realisatoren. Ohne diese Mitarbeiter wären RadioEins oder RBB-Fernsehen gar nicht vorstellbar. Nicht nur für den Deutschen Journalistenverband (DJV) ist es daher längst nicht mehr nachzuvollziehen, warum diese Kollegen nicht die gleichen Vertretungsrechte haben sollten wie die Festangestellten und nicht auch durch den Personalrat vertreten werden können. Zudem dies bei WDR, HR, ZDF oder Radio Bremen längst der Fall ist.

Ist der RBB in dieser Hinsicht noch zeitgemäß? Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags haben die Grünen am Donnerstag einen Antrag ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Ihre Forderung: Die Stellungnahme des Abgeordnetenhauses muss bei der Diskussion zur Novellierung des Staatsvertrages berücksichtigt werden. Die Länderparlamente von Berlin und Brandenburg müssten dann diese Novellierung mehrheitlich verabschieden. Bislang hat die Senatskanzlei durchblicken lassen, dass man sich dabei eher auf die Linie der RBB-Spitze einlasse. Diese sieht eine „Freienvertretung“ vor, welche von der Intendantin und dem Verwaltungsrat eingerichtet werden soll. Der RBB favorisiere eine Lösung, bei der die Regelung der künftigen Vertretung der „Freien“ etwa in Form eines „Freien-Statuts“ in den Händen des RBB und seiner Gremien liegen würde, bestätigte ein RBB-Sprecher. Keine Vertretung der Freien im Personalrat also. So steht es im Entwurf des novellierten Staatsvertrags, den die Berliner Senatskanzlei und die Potsdamer Staatskanzlei vorlegten.

Ein Unding, sagt der DJV Berlin. Noch sind die Fronten im Abgeordnetenhaus nicht klar. Teile der SPD- und CDU-Fraktion könnten sich, wie man hört, auf den Antrag der Grünen einlassen. Bleibt nur noch die Frage, ob Senats- und Staatskanzlei beider Länder überhaupt noch über Änderungen an diesem Entwurf mit sich reden lassen.

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