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Google streitet mit großen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht

© AFP

Überrascher Appell: Google bittet Kartellamt um Untätigkeit

Suchmaschinenriese will im Streit mit Verlagen um das Leistungsschutzrecht Gewissheit, dass das Bundeskartellamt sich in den Streit nicht einmischt

Google drängt das Bundeskartellamt, den Kartellstreit mit einigen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht abschließend zu klären. In einem Brief an das Bundeskartellamt bittet der Konzern das Kartellamt um die Feststellung, dass die Behörde in der Auseinandersetzung mit diesen Verlagen nicht tätig wird.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media sowie Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder vorgeworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf dem deutschen Markt zu missbrauchen. In der Kontroverse geht es um den Versuch einiger Verlage in Deutschland, Geld von Google und anderen Suchmaschinen für die Darstellung von Verlagsinhalten zu erhalten. Dazu dient das Leistungsschutzrecht, das Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten erlaubt. Allerdings sind kleine Textteile weiterhin kostenfrei nutzbar.

Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die Verwertungsgesellschaft VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte. Vom 23. Oktober an sollen von Angeboten wie bild.de oder waz.de bei Google-Suchanfragen nur noch Überschriften zu sehen sein. Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de oder sueddeutsche.de werden dagegen weiter mit Vorschaubildern (Thumbnails) und Textanrissen (Snippets) erscheinen.

Google bestätigte die Existenz seines neuen Briefes. „Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck“, sagte ein Sprecher des Unternehmens am Montag in Berlin. „Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen.“ Google beruft sich in seinem Schreiben auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in dem auch geregelt ist, wann für das Kartellamt „kein Anlass zum Tätigwerden“ gegeben ist.  dpa/Tsp

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