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Highlight von Radio Bremen: Sabine Postel als Kommissarin Luersen im „Tatort“. Auch dazu hat der Rundfunkrat etwas zu sagen. In dieses Kontroll-Gremium wird die AfD nicht so schnell kommen.

© Radio Bremen

Umstrittenes Radio-Bremen-Gesetz verabschiedet: „Kein AfD-Ausschluss“

Die Rot-Grüne Regierung in Bremen widerspricht Kritik an neuem Radio-Bremen-Gesetz. Die AfD behauptet, sie solle gezielt aus dem Kontrollgremium herausgehalten werden.

Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwochnachmittag wie erwartet mit rot-grüner Mehrheit eine umstrittene Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes beschlossen. Die CDU warf der Koalition einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit vor, weil Radio Bremen (RB) damit künftig auch den Auftrag erhält, die Integration von Flüchtlingen „nachhaltig zu unterstützen“. Bisher galt dieser Auftrag nur für die Integration von „Menschen mit Migrationshintergrund“. Mit der zusätzlichen Erwähnung der Flüchtlinge werde den Journalisten vorgegeben, „was sie machen sollen“, rügte die CDU. Sogar RB-Intendant Jan Metzger habe dies schon kritisiert.

Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) wies diesen Vorwurf zurück und bezog sich dabei auch auf Bundeskanzlerin Angela Merkel, die schon von einem Jahrhundert der Flucht gesprochen habe. Wenn dieses Thema im RB-Gesetz verankert werde, beschränke dies keineswegs den Streit um die richtigen Wege in der Flüchtlingspolitik.

Durch das neue Gesetz ändert sich auch die Zusammensetzung des RB-Rundfunkrats, wenn er am 2. Juni für die nächsten vier Jahre neu zusammentritt. Die AfD behauptet, sie solle gezielt aus dem Kontrollgremium herausgehalten werden. Denn künftig bekommen nur noch diejenigen Parteien ein Rundfunkratsmandat, die in Fraktionsstärke im Bremer Parlament sitzen, also mit mindestens fünf Abgeordneten.

Bei der jüngsten Bürgerschaftswahl 2015 hatte die AfD mit 5,5 Prozent nur vier der 83 Landtagsmandate errungen. Nach dem bisher gültigen RB-Gesetz hätte sie damit Anspruch auf einen Rundfunkratssitz gehabt, denn bislang reichte das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde, auch ohne Fraktionsstärke. Dass inzwischen drei der vier AfD-Abgeordneten die Partei verlassen haben, hätte daran nichts geändert, denn entscheidend war bisher der Zeitpunkt der Bürgerschaftswahl.

„Eine zu starke Zersplitterung“ verhindern

Die Koalition widersprach der AfD, und auch mehrere Insider bestätigten dem Tagesspiegel, dass sich die Neuregelung nicht gezielt gegen die AfD richte.

Anlass der Änderung war laut Gesetzesbegründung vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 für mehr Staatsferne in den ZDF-Aufsichtsgremien. Auch im RB-Rundfunkrat werde jetzt der Anteil der „als staatsnah einzustufenden Mitglieder“ auf höchstens ein Drittel beschränkt. Dass nur noch Fraktionen einen Sitz erhalten, solle „eine zu starke Zersplitterung“ verhindern.

Insgesamt bekommen künftig maximal zehn Parteien oder Wählervereinigungen ein Rundfunkratsmandat. Nach der bisherigen Regelung hätten es theoretisch auch mehr sein können, was laut Gesetzesbegründung „den Anteil staatlicher beziehungsweise staatsnaher Vertreter über die im ZDF-Urteil genannte Drittel-Grenze heben würde“.

Das neue Gesetz sieht weiter vor, dass - erstmals in einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkrat - auch die liberal-muslimischen Aleviten einen Sitz erhalten; etwa 10 000 Menschen in Bremen und Bremerhaven zählen zu dieser Glaubensrichtung. Damit wächst die Zahl der Religionsvertreter auf fünf. Als Ausgleich bekommt auch die kirchenferne Humanistische Union einen Sitz.

Je ein neues Mandat geht an die Organisationen von Homosexuellen, Behinderten und Platt-Sprechern. Regelmäßige niederdeutsche Sendungen werden künftig Pflicht.

Die CDU, die AfD und ihre Parteien-Abspaltung ALFA stimmten am Mittwoch gegen das Gesetz, Linke und FDP enthielten sich. In der einstündigen Debatte forderte die ALFA die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

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