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Konstantin Neven DuMont bekam im Streit mit dem Spiegel Recht.

© picture alliance / dpa

Unzulässige Behauptungen: Neven DuMont gewinnt gegen „Spiegel“

Dass Konstantin Neven DuMont seine Chefredakteure mit konfusen SMS bombardiert hat, ist nach Meinung der Richter nicht hinreichend bewiesen. Spiegel-Autor Alexander Osang darf den Verlagserben aber weiter mit Zeichentrickfiguren vergleichen..

Konstantin Neven DuMont, 41-jähriger Verlagserbe der Mediengruppe M. DuMont Schauberg („Berliner Zeitung“, Kölner Stadt-Anzeiger“), hat am Dienstag beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Spiegel-Verlag erwirkt, wie er jetzt mitteilte. Laut Urteil stellt eine Textstelle aus dem Artikel „Der letzte Zar“ aus der „Spiegel“-Ausgabe Nr. 41/2011 eine unzulässige Tatsachenbehauptung dar.

Autor Alexander Osang hatte über Konstantin Neven DuMont geschrieben: „...er traktierte seine Chefredakteure unentwegt mit wirren SMS-Nachrichten...“. Diese Äußerung darf der „Spiegel“ laut Urteil nicht weiterverbreiten oder verbreiten lassen, bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro. Der Verlag hat den Text als E-Paper und online bereits entfernen lassen.

Konstantin Neven DuMont hatte im vergangenen Herbst, damals noch Verleger und Vorstandsmitglied bei MDS, öffentlich gegen die Führungsspitze des Verlags und seinen Vater, den 84-jährigen Verleger Alfred Neven DuMont gewettert und war daraufhin von seinen Aufgaben entbunden worden. Osang schildert in dem „Spiegel“-Text seinen Besuch bei Alfred Neven DuMont, der gerade einen Roman über eine gestörte Vater-Sohn-Beziehung veröffentlicht hat. Osang zeigt die Parallelen zur Wirklichkeit auf.

Seine Beschreibung, dass Konstantin Neven DuMont „wie der tollpatschige Koch aus dem Zeichentrickfilm ,Ratatouille’ durch die Zeitungslandschaft stolperte“ muss der Verlagserbe jedoch hinnehmen. Sie sei nicht anfechtbar, da sie lediglich eine Wertung des Autors sei, sagte Konstantin Neven DuMont. Trotzdem sei er mit dem Urteil zufrieden: „Nachdem ich mir diese Art der Berichterstattung lange genug angesehen habe, wollte ich mal ein Zeichen setzen. Mir geht es auch darum, meine Mitarbeiter vor derartigen Äußerungen zu schützen. Ich hoffe, dass sich der ,Spiegel’ in Zukunft fairer verhalten wird.“

Der Spiegel-Verlag prüft jetzt, ob er Widerspruch gegen das Urteil einlegt.

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