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"Die Anstalt" darf einiges: mit Claus von Wagner und Max Uthoff.

© ZDF und Jürgen Nobel

Update

Verflechtungen von Medienleuten: BGH hat an medienkritischer Satire nichts zu beanstanden

Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis in kleinste Detail rechtfertigen: Entscheidend ist der Gesamteindruck, der beim Zuschauer zurückbleibt. Das freut die ZDF-Satiresendung "Die Anstalt".

Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis in kleinste Detail rechtfertigen: Entscheidend ist der Gesamteindruck, der beim Zuschauer zurückbleibt - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter hatten es mit einer Ausgabe der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ aus dem April 2014 zu tun. Darin kritisierten die Moderatoren mehrere Medienleute für deren Verflechtungen mit bestimmten Organisationen im Bereich Sicherheitspolitik.

Zwei Betroffene, der „Zeit“-Herausgeber Josef Joffe und ein Redakteur der Wochenzeitung, wollten sich das nicht bieten lassen. Sie klagten, weil die Verbindungen nicht in allen Einzelheiten korrekt wiedergegeben seien. Damit hatten sie in letzter Instanz keinen Erfolg. Für das Gericht zählt die Hauptaussage, dass es Verbindungen gibt - und das sei zutreffend.

Eine Verlagssprecherin der Wochenzeitung erklärte zu der BGH-Entscheidung: „„Die Zeit“ respektiert das Urteil aus Karlsruhe, prüft aber weitere rechtliche Schritte. Die Meinungsfreiheit ist für Journalisten natürlich das höchste Gut, falsche Fakten jedoch bleiben falsche Fakten.“ dpa/Tsp

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