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Verträge: Problem gelöst? Vertagt!

ZDF-Intendant Schächter verschiebt die Entscheidung über die Zukunft von Chefredakteur Brender mittels Gutachten. Und Roland Koch meldet sich auch wieder zu Wort

Die Frage der Vertragsverlängerung für ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender geht in die Verlängerung. Die für den 27. März vorgesehene Entscheidung im Verwaltungsrat wird verschoben. Intendant Markus Schächter sagte am Freitag in Mainz, er gehe nicht davon aus, dass bis zu diesem Termin eine Einigung der streitenden Parteien noch möglich sei. Daher habe er in Absprache mit Brender entschieden, die Vertragsverlängerung bis zur Klärung der strittigen Sachfragen auszusetzen. Einen neuen Termin, wann der Verwaltungsrat über den Vertrag des Chefredakteurs entscheiden wird, nannte Schächter nicht. Der Vertrag von Nikolaus Brender läuft noch bis zum 31. März 2010.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der stellvertretender Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates ist, hatte sich gegen Brender ausgesprochen und eine von ihm wahrgenommene Quotenschwäche bei Informationssendungen vorgeworfen. Schächter hat dagegen am Freitag erneut betont: „Nikolaus Brender ist und bleibt mein Kandidat für die nächste Amtszeit des Chefredakteurs.“ Brender stehe für Unabhängigkeit und journalistische Kompetenz. Er könne nicht hinnehmen, dass dieser „in seiner Arbeitsweise massiv beschädigt werde. Schächter sagte auch, mehrere Gespräche unter sechs Augen hätten keine Lösung gebracht. Seine Aufgabe sei es jetzt, Schaden für das Haus abzuwenden.

Der ZDF-Chef will den Streit durch ein unabhängiges Gutachten entschärfen. Es gehe darum, die Zuständigkeiten von Intendant, Fernsehrat und Verwaltungsrat aus einer unabhängigen Perspektive zu klären, sagte Schächter. Zunächst solle die von ihm in Auftrag gegebene Expertise klären, „welche Kriterien der Verwaltungsrat bei der Herstellung des Einvernehmens über die Besetzung eines Direktorenpostens zugrunde legen kann“. Er sei optimistisch, dass gemeinsam Lösungen gefunden werden könnten. Mindestens neun der 14 Mitglieder im Gremim müssen dem Vorschlag von Intendant Schächter zustimmen. Momentan hat die Union im Verwaltungsrat eine Mehrheit, heißt, sie kann Schächter bei der Personalie Brender scheitern lassen.

Der ZDF-Verwaltungsratsvorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) unterstützte unterdessen die Entscheidung Schächters, die Entscheidung über die Vertragsverlängerung zu verschieben. Zugleich bedauerte er laut Mitteilung der Mainzer Staatskanzlei, dass die Verschiebung notwendig geworden sei. Beck begrüßte Schächters Festhalten an Brender. Wichtig für das weitere Verfahren sei, dass in der Debatte des Fernsehrates dem Intendanten uneingeschränktes Vertrauen ausgesprochen worden sei. Der 77-köpfige Fernsehrat, das zweite Aufsichtsgremium im ZDF, hatte ausführlich über die umstrittene Personalie diskutiert, die nicht auf der offiziellen Tagesordnung stand. Nach Informationen aus Teilnehmerkreisen wurde dabei Kritik an Roland Koch geübt. Danach stellte sich der Fernsehrat mehrheitlich hinter Brender und vor allem hinter Schächter, den das Gremium 2002 gewählt und 2005 fast einstimmig im Amt bestätigt hatte. „Hätte er heute zur Wahl gestanden, wäre er mit der gleichen Mehrheit wiedergewählt worden“, sagte ein Teilnehmer.

Ein Bericht von Intendant Schächter zur Entwicklung im Sender sei „auf breite Zustimmung gestoßen“, sagte der Fernsehratsvorsitzende und CDU-Politiker Ruprecht Polenz. „Das ZDF ist auf dem Weg vom Unterhaltungsdampfer zum Informationssender weit vorangekommen“, so Polenz. Problematisch bleibe die Akzeptanz der „heute“-Sendungen und des „Auslandsjournals“ sowie die geringe Zahl junger Zuschauer. Auch müsse das ZDF gerade in Zeiten der weltweiten Krise seine Wirtschaftskompetenz ausbauen.

Auch Roland Koch meldete sich am Freitag zu Wort, als er die Vertagung der Entscheidung über Chefredakteur Brender begrüßte. „Ich bin überzeugt, dass das der Versachlichung der Diskussion dienen wird“, sagte Koch. „Zugleich gehe ich davon aus, dass das Gutachten die Stellung des Verwaltungsrates mit seinen Rechten und Pflichten bestätigen wird.“

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