zum Hauptinhalt

Medien: Wer zu spät kommt, zahlt

ARD und ZDF vermehren Gebühren durch kostenpflichtige Videoportale

Es war eine der teuersten Fernsehproduktionen der vergangenen Jahre. Elf Millionen Euro kostete der Dreiteiler „Krupp“, der Ende März im ZDF zu sehen war. Wer die Ausstrahlung verpasst hat, kann den Film auch heute noch im Internet sehen. Allerdings nicht gratis, wie es die Benutzer der ZDF-Mediathek gewohnt sind, sondern gegen Bezahlung auf einem kommerziellen Abrufportal. Die öffentlich-rechtlichen Sender versuchen derzeit verstärkt, kostenpflichtige Videoangebote im Internet zu etablieren. Denn ARD und ZDF dürfen ihre Sendungen künftig in der Regel nur noch sieben Tage nach der TV-Ausstrahlung kostenlos in ihren Mediatheken zeigen. Für die Fernsehzuschauer bedeutet das: Sie müssen dafür bezahlen, wenn sie öffentlich-rechtliche Sendungen nach Ablauf der Frist im Internet sehen wollen. Ab Juni gilt die Sieben-Tage-Regel, das ZDF hält sich aber schon jetzt daran.

„Als Zuschauer würde ich die Filme auch lieber mehrere Monate lang kostenlos abrufen können“, sagt Alexander Coridass, Geschäftsführer von ZDF Enterprises. Damit die Sendungen sieben Tage nach der Ausstrahlung nicht komplett aus dem Netz verschwinden, verkauft ZDF Enterprises viele Filme über das private Videoportal Maxdome. „Rechtlich ist das eindeutig zulässig“, sagt Monika Zimmermann, Sprecherin der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, die zurzeit die Rechtsaufsicht über das ZDF ausübt. Neben dem Dreiteiler über die Familie Krupp sind auf Maxdome über 200 Filme, Serien und Dokumentationen aus dem ZDF-Fundus zu sehen. Der Abruf kostet zwischen 99 Cent und drei Euro. Das ZDF-Angebot auf Maxdome soll weiter wachsen, sagt Geschäftsführer Coridass. Außerdem sei im Gespräch, ein eigenständiges, kostenpflichtiges Portal mit ZDF-Inhalten zu etablieren.

Die derzeitige Kooperation mit Maxdome hat einen kuriosen Nebeneffekt: Da Maxdome zur ProSiebenSat1-Gruppe gehört, profitiert ausgerechnet die private Konkurrenz von den öffentlich-rechtlichen Produktionen. Dort freut man sich über die Zusammenarbeit: „Die ZDF-Programme gehören zu den beliebtesten Sendungen in unserem Angebot“, sagt Maxdome-Sprecher Christian Senft. Der deutsch-französische Sender Arte verzichtet bei seinem kommerziellen Videoportal auf die Hilfe der privaten Wettbewerber. Seit Jahren können Internetnutzer alte Filme des Senders gegen Entgelt auf dessen eigener Website abrufen. Auch der NDR betreibt über sein Tochterunternehmen Studio Hamburg ein kommerzielles Videoportal mit dem Namen Mobichi, das auf Kleinkinder ausgerichtet ist. Zeichentrickserien, die im Kinderprogramm der ARD liefen, kosten hier im Einzelabruf 99 Cent. Gegen den Vorwurf, dass Gebührenzahler über die kostenpflichtigen Web-Angebote doppelt zur Kasse gebeten werden, wehren sich die kommerziellen Tochterunternehmen der Öffentlich-Rechtlichen. „Eine DVD oder Videokassette unserer Filme hat auch früher schon Geld gekostet“, sagt Alexander Coridass. „Jetzt machen wir das gleiche eben im Internet.“ Langfristig könnten die Gebührenzahler sogar von den kostenpflichtigen Angeboten profitieren. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gewinne aus den Online-Geschäften wieder an die Sender zurückfließen und damit die Rundfunkgebühren reduzieren. „Hier wird man sicher sehr genau draufschauen müssen“, sagt Jürgen Doetz, Präsident des Privatsenderverbandes VPRT. Er fordert diesbezüglich mehr Transparenz von ARD und ZDF und sieht die Gebührenkommission der Öffentlich-Rechtlichen in der Pflicht zu kontrollieren, ob die Einnahmen im Internet auch tatsächlich mit den Rundfunkgebühren verrechnet werden.

Mathias Peer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false