zum Hauptinhalt

Medien: Yolanda bleibt cool

Gema scheitert gegen Youtube vor Gericht

Im Dauerstreit zwischen dem Musikrechte-Verwerter Gema und der Google-Tochter Youtube hat das Videoportal am Freitag einen Teilerfolg verbucht. Das Landgericht Hamburg gab einem Antrag der Gema auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Youtube nicht statt. Die Rechteverwerter wollten die Plattform dazu verpflichten, 75 „illegal genutzte“ Musikvideos zu löschen beziehungsweise den Abruf aus Deutschland zu sperren. Die Zivilkammer konnte die Eilbedingung des Antrags jedoch nicht erkennen. Seit über einem Jahr streiten Gema und Youtube um einen Verwertungsvertrag. Eine vorläufige Vereinbarung war im März 2009 ausgelaufen.

Ein Blick auf die aktuellen Charthits zeigt die Brisanz des Themas: An der Spitze der offiziellen Single-Hitliste steht Yolanda Be Cool & Dcup mit „We No Speak Americano“. Ihr Video erreicht bei Youtube 10,5 Millionen Abrufe. Auf Platz zwei folgt Hurts mit „Wonderful Life“ mit 4,5 Millionen Abrufen, auf Nr. 3 steht Shakira mit „Waka Waka“ (4,2 Millionen Abrufe). Allein für die Top 5 müsste Youtube – bei einem Cent pro Abruf – 300 000 Euro an Tantiemen zahlen.

Mit dem Urteil hat das Gericht allerdings nicht entschieden, ob der Gema generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Dieser Anspruch kann jetzt mit einem Klageverfahren durchgesetzt werden. Oder die Verhandlungen werden wieder aufgenommen, wie Youtube nun fordert. Kurt Sagatz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false