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Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch trotz Studienabbruch

Studienabbrecher verlieren nicht automatisch ihren Anspruch auf Ausbildungsunterhalt von den Eltern. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg.

Verlassen Studierende die Hochschule vorzeitig und bemühen sich stattdessen um eine Lehrstelle, steht ihnen die finanzielle Unterstützung unter Umständen weiterhin zu. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg (Az: 8 WF 274/09). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin. Bewirbt sich ein Studienabbrecher zielstrebig für eine geplante neue Ausbildung, müssen die Eltern demnach auch in der Zwischenzeit zahlen.

In dem Fall hatte sich eine Tochter mit ihrem Vater um den Unterhalt gestritten. Sie hatte ihr Studium der Finanz- und Wirtschaftswissenschaften abgebrochen und sich daraufhin zehn Monate lang um einen Ausbildungsplatz bei einem Steuerberater oder im Bank- und Finanzbereich beworben. Der Vater lehnte es aber ab, ihr Unterhalt für die Zeit zu zahlen, in der sie auf ihren Ausbildungsplatz wartete.

In der ersten Instanz hielten die Richter das für rechtmäßig, da der Unterhalt ihr nur während der Zeit der Ausbildung zustehe. Sie habe nach dem Studienabbruch aber in keinem Ausbildungsverhältnis gestanden. Das Oberlandesgericht folgte dieser Auffassung aber nicht. (dpa)

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