zum Hauptinhalt
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer.

© Rainer Jensen/dpa

Flüchtlingspolitik: Das Asylpaket II - ein glatter Triumph für Seehofer?

Nach drei Monaten harter Verhandlungen hat sich die Koalition auf Details zum Asylpaket II geeinigt. Wie sind die Ergebnisse zu bewerten? Eine Analyse.

Von Robert Birnbaum

Sigmar Gabriel neigt nicht zu Illusionen. Dem SPD-Chef wird darum schon vor dem Koalitionsgipfel am Donnerstagabend zum Asylpaket II klar gewesen sein: Viel zu holen ist bei dem Thema für ihn nicht. Der zentrale Streitpunkt, der Familiennachzug für Syrer, wurde denn auch ganz zur Zufriedenheit des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer aufgelöst.

Im Kern bleibt damit alles so, wie es die drei Parteichefs vor drei Monaten schon einmal beschlossen hatten; Verbesserungen im sozialdemokratischen Sinne gibt es in Details. So ist es vielleicht kein bloßer Zufall, dass beim zweiten Teil des langen Abends, dem anschließenden Treffen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten, die SPD-Länderchefs das Thema Integration ins Zentrum schoben.

Was wurde beim Familiennachzug beschlossen?

Wie schon am 5. November vereinbart, haben Flüchtlinge mit „subsidiärem“ Schutzstatus künftig zwei Jahre lang kein Recht auf Familiennachzug. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen aus Syrien. Beim ersten Koalitionskompromiss konnten die drei Parteichefs noch davon ausgehen, dass Syrer nicht unter diese Regelung fallen, weil sie damals vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch pauschal als Flüchtlinge mit allen Rechten nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Diese Sonderregelung sollte helfen, den Andrang zu bewältigen. An dem Fragebogen-Verfahren stießen sich aber vor allem die Innen- und Sicherheitspolitiker.

Seit dem 1. Januar wird wieder bei jedem Bewerber konkret nachgefragt, warum er die Heimat verlassen hat. Danach wird entschieden: Wer plausibel machen kann, dass er konkret Verfolgung wegen Rasse, Religion, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen oder Volksgruppe befürchten musste, ist Flüchtling mit allen Rechten – vollen Familiennachzug einbegriffen. Wer „nur“ vor Todesstrafe, Folter oder allgemein aus einem Bürgerkriegsland flieht, erhält den „subsidiären“ Schutz. Als drittes gibt es noch den klassischen Asylanspruch für politisch Verfolgte, der praktisch die gleichen Rechte mit sich bringt wie der Genfer Vollstatus.

Also ein glatter Triumph für Seehofer?

Nicht ganz – Gabriel stimmte der Zwei-Jahres-Regel nur unter einer Bedingung zu: Wenn sie abgelaufen ist, gilt automatisch wieder das derzeitige Recht. Das geht auf eine Koalitionseinigung vom Jahresanfang 2015 zurück, mit der „Subsidiären“ ab August erstmals ein Familiennachzug zugestanden wurde.

Asyl neu? Die Regelungen zum Familiennachzug sind fast so geblieben, wie schon Anfang November beschlossen.
Asyl neu? Die Regelungen zum Familiennachzug sind fast so geblieben, wie schon Anfang November beschlossen.

© Paul Zinken/dpa

Überdies verständigten sich die Parteichefs darauf, dass mit künftigen Kontingenten aus Flüchtlingslagern rund um Syrien bevorzugt Familienangehörige von Menschen nach Deutschland geholt werden sollen, die hier schon als Flüchtlinge leben. Der Haken daran ist, dass es viele dieser Kontingentvereinbarungen etwa mit der Türkei noch gar nicht gibt. Merkel brachte hier auch die 160 000 Flüchtlinge ins Spiel, die in der EU umverteilt werden sollen. Aber dieser EU-Beschluss ist nach wie vor nicht umgesetzt, und derzeit mag niemand vorhersagen, wann, ja ob überhaupt es dazu kommt.

Für wie viele Menschen wird die Sperrfrist für den Familiennachzug gelten?

Das ist eine derzeit kaum zu beantwortende Frage. Die Entscheidung über „Flüchtling“ oder „subsidiär“ liegt bei den Mitarbeitern des BAMF, die Definitionen lassen Spielraum. Vage Vermutungen besagen, dass vielleicht ein Fünftel der Syrer künftig vom Familiennachzug ausgeschlossen wären.

Was hat es mit besseren Bedingungen für Lehrlinge auf sich?

Die Formulierung klingt vage: Die Koalition will „mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge“ schaffen. Gabriel übersetzte das unter anderem in die Ankündigung, dass Flüchtlinge, die ihre Lehre abgeschlossen haben, automatisch zwei weitere Jahre lang hier arbeiten dürfen. Seehofer mochte das noch nicht als fest vereinbart bestätigen, die Union habe aber dem SPD-Chef hier freie Hand für sein Pressestatement gegeben.

Tatsächlich sind auch CDU und CSU bereit, die schwierige Situation von Flüchtlings-Lehrlingen zu verbessern. Vor allem die mittelständische Wirtschaft klagt seit langem darüber, dass die Betriebe für diese Auszubildenden oft Jahr für Jahr die Duldung verlängern müssen und dann immer noch nicht sicher sein können, dass sie aus ihrem Lehrling nach der Prüfung als Mitarbeiter Nutzen ziehen können. Erwogen wird daher eine Regelung, die an die Regeln für Studenten anknüpft. Wer als Ausländer in Deutschland ein Studium abschließt, darf sich noch mindestens 18 Monate lang eine Arbeit suchen. Für Lehrlinge könnte eine Arbeitsgarantie für 24 Monate gelten. Seehofer will aber in diese Neuregelung eine Missbrauchsbremse einbauen. Wenn ein Lehrling die Ausbildung abbricht oder eine angebotene Arbeit nicht antritt, soll nach seinen Vorstellungen sein spezielles Aufenthaltsrecht automatisch erlöschen.

Ist jetzt alles wieder gut in der Koalition?

Natürlich bemühen sich alle Beteiligten, den Durchbruch nach drei Monaten zähen Hin- und Herverhandelns als Beweis der Handlungsfähigkeit zu verkaufen. Das gesamte Asylpaket – das ja zusätzlich Elemente wie die „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ mit Schnellverfahren und verschärfter Residenzpflicht für absehbar aussichtslose Asylbewerber enthält – soll im Februar durchs Kabinett und sofort danach im Eilgang bis Monatsende durch den Bundestag gehen.

Auch Seehofer kann gar nicht genug betonen, wie „angenehm“, „lösungsorientiert“, ja „wohltuend“ die Atmosphäre auch im Vier-Augen-Gespräch mit Merkel gewesen sei. Dafür, dass er sein Vertrauen zu der Kanzlerin in der Flüchtlingskrise erst vor kurzem als „angeknackst“ bezeichnet hatte, sind das recht erstaunliche Töne des CSU-Vorsitzenden. Aber weil Seehofers öffentliche Auskünfte über den Stand seines Seelenlebens meist mit dem gerade politisch Opportunen einhergehen, darf man sie nicht allzu ernst nehmen. Zumal die Drohung auf dem Fuße folgt: Der am Freitag öffentlich gemachte Brief, in dem Bayern der Kanzlerin mit Verfassungsklage droht, bleibe voll inhaltlich gültig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false