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Zahirat „Hassan“ Juseinov, Co-Trainer und Spieler der Flüchtlingsmannschaft Welcome United 03.

© Oliver Mehlis/dpa

Potsdamer Flüchtlingsmannschaft "Welcome United": Co-Trainer darf vorerst bleiben

Der von Abschiebung bedrohte Co-Trainer von „Welcome United 03“ darf vorerst bleiben. Die Entscheidung über seine Zukunft wurde vertagt.

Der von Abschiebung bedrohte Fußballtrainer des Vorzeige-Flüchtlingsprojekts „Welcome United“ darf vorerst in Potsdam bleiben. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs vom Dienstag zwischen der Potsdamer Ausländerbehörde und dem betroffenen Mazedonier Zahirat „Hassan“ Juseinov, wie ein Stadtsprecher mitteilte. Demnach hat Juseinov für drei Monate eine Duldung erhalten, nachdem er die Härtefallkommission angerufen hat.

Dem 35-jährigen Mazedonier und seiner Familie droht die Abschiebung. Mazedonien ist von der Bundesregierung als sicheres Herkunftsland eingestuft worden. Im Jahr 2010 war Juseinov mit seiner Lebensgefährtin und seinen Kindern nach Potsdam geflüchtet. Sie gehören eigenen Angaben zufolge der Volksgruppe der Roma an. Juseinov ist ehrenamtlicher Co-Trainer des vielfach prämierten Flüchtlings-Teams von Babelsberg 03.

Am Montag war bekannt geworden, dass der 35-Jährige bei seiner Einreise vor fünfeinhalb Jahren nicht seine echte Herkunft angegeben hat. „Ich habe damals gesagt, dass wir aus dem Irak kommen“, sagte Juseinov am Dienstag. Und fügte hinzu: „Später habe ich die Wahrheit gesagt und meine Strafe dafür bekommen.“ Das Strafverfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

Abschiebung bedeutet das dennoch nicht

Es sei zunächst nichts Ungewöhnliches, dass Flüchtlinge bei ihrer Einreise keine Papiere haben und falsche Angaben zu ihrer Herkunft machen, erklärte der Potsdamer Rechtsanwalt Sven Tamoschus, der sich auf Ausländer- und Asylrecht spezialisiert hat. Größere juristische Folgen habe dies nicht. Allerdings dürfte für Juseinov damit der Weg vor die Härtefallkommission versperrt sein. Falsche Angaben zur Identität stellen in dem Gremium einen Ausschlussgrund dar. Die Kommission dürfte den Antrag des 35-Jährigen zurückweisen, sagte Anwalt Tamoschus. Ebenso war am Montag bekannt geworden, dass Juseinov 2012 einen Strafbefehl wegen des Diebstahls von zwei Videospielen erhalten hatte – er selbst bestreitet die Tat, hat aber seine Unschuld nicht beweisen können.

Die Abschiebung bedeutet das dennoch nicht. Die Stadt prüft jetzt, ob für Juseinovs 14-jährigen Sohn eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann. Wenn dies geschehe, könnte unter Umständen die ganze Familie hierbleiben, sagte der Stadtsprecher.

Beim SV Babelsberg 03 löste die Nachricht, dass Juseinov vorerst bleiben kann, große Freude aus, wie Vorstandschef Archibald Horlitz sagte: „Wir sind überglücklich, dass sich kurzfristig eine Lösung ergeben hat.“ Er danke allen, die dabei geholfen hätten. Zur Einreise unter falscher Identität und zu dem Diebstahl, die im Verein nicht bekannt waren, sagte Horlitz: „Das sollen andere bewerten, wir maßen uns da kein Urteil an.“ Den Internet-Aufruf „Hassan bleibt“ unterzeichneten bis Dienstagnachmittag mehr als 2700 Menschen.

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