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Berlin: 1. Juli 1977

BERLINER CHRONIK Unsicherheit bei den Patienten und einen Papierkrieg noch unbekannten Ausmaßes sehen die niedergelassenen Ärzte voraus, wenn von heute an bei Rezepten und Verordnungen das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz beachtet werden muß. Den Rentnern vor allem dürfte es nur schwer beizubringen sein, daß sie von heute an für jedes ihnen verordnete Medikament in der Apotheke eine Mark bezahlen müssen und nicht mehr generell von dieser Gebühr befreit sind.

BERLINER CHRONIK

Unsicherheit bei den Patienten und einen Papierkrieg noch unbekannten Ausmaßes sehen die niedergelassenen Ärzte voraus, wenn von heute an bei Rezepten und Verordnungen das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz beachtet werden muß. Den Rentnern vor allem dürfte es nur schwer beizubringen sein, daß sie von heute an für jedes ihnen verordnete Medikament in der Apotheke eine Mark bezahlen müssen und nicht mehr generell von dieser Gebühr befreit sind. Jetzt können sie nur in „besonderen Härtefällen“ auf Antrag von diesen Gebühren befreit werden; vor allem bei einer Dauertherapie ist eine solche Regelung möglich. Aber Richtlinien darüber, was „besondere Härtefälle“ sind, liegen derzeit auch den Krankenkassen noch nicht vor.

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