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Berlin: 1. Mai: Klagen gegen Polizeikessel

Die polizeiliche Einkesselung des Kreuzberger Mariannenplatzes am 1. Mai wird nun die Justiz beschäftigen.

Die polizeiliche Einkesselung des Kreuzberger Mariannenplatzes am 1. Mai wird nun die Justiz beschäftigen. Insgesamt vier der dort Festgenommenen haben in der Zwischenzeit vor dem Verwaltungsgericht eine Klage zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Festnahme eingereicht. Setzen sich die Kläger durch, wird dies Auswirkungen auf ähnliche künftige Polizeieinsätze haben. Wann die Klagen allerdings behandelt werden, steht noch nicht fest, da keine Eilbedürftigkeit besteht. In den frühen Nachmittagstunden des 1. Mai war es rund um den Mariannenplatz zu teilweise massiven Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Gegen 20 Uhr hatte die Polizei daraufhin etwa 350 Personen eingekesselt und festgenommen. Hierunter befanden sich jedoch überwiegend Besucher des dortigen Strassenfestes, Schaulustige und Betrunkene. Bei etwa 180 Personen geschah die Festnahme zudem ohne eine ausreichende rechtliche Begründung. Rein rechtlich stellt das jedoch eine Freiheitsberaubung dar. In einer nachträglichen Festnahmebegründung berief sich die Polizei auf Gefahrenabwehr und unterstellte, es habe sich bei den Eingeschlossenen ausschliesslich um "Störer" gehandelt. Dies ergebe sich aus den polizeilichen Feststellungen. "Ein weiterer Einzelnachweis über einzelne Tatbeteiligungen", so die Begründung, "ist der Polizei in der konkreten Einsatzlage nicht zuzumuten, weil unmöglich. Es bestehen auf Grund der Massenhaftigkeit des Störerauftretens keine detaillierten Nachweismöglichkeiten an einen einzelnen Tatbeitrag." Obwohl nur in 36 Fällen eine richterliche Anordnung vorlag, wurden dennoch die meisten Festgenommenen in die Gewahrsame gebracht und zum Teil erst am Morgen wieder entlassen.

OD

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