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Berlin: 10. August 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über neue Vorschriften der Waffenkontrolle: BERLINER CHRONIK Erwachsene Berliner dürfen künftig Gaspistolen, die von der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt zugelassen sind, frei erwerben. Bisher war dafür ein Waffenerwerbsschein nötig.

Vor 25 Jahren berichteten wir über neue Vorschriften der Waffenkontrolle:

BERLINER CHRONIK

Erwachsene Berliner dürfen künftig Gaspistolen, die von der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt zugelassen sind, frei erwerben. Bisher war dafür ein Waffenerwerbsschein nötig. Dies ist eine der wesentlichen Neuerungen, die durch eine Änderung einer alliierten Anordnung von 1974 über Waffenkontrolle ermöglicht wird. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von allen anderen Scheckschuß-, Reizstoff- und Gaspistolen wird dagegen erlaubnispflichtig. Eine weitere Änderung: der sogenannte Altbestand von umgebauten Schußwaffen soll unter Kontrolle gebracht werden. Schließlich dürfen Luft- und Federdruckwaffen, Schußwaffen aus der Zeit vor 1871 und bestimmte Vorderladerwaffen außerhalb der Wohnung nur mit Waffenschein geführt werden. Außerdem wird für Waffenhersteller, -händler und -besitzer eine Auskunftspflicht sowie ein Kontrollrecht der Polizei bei Waffenherstellern und Waffenhändlern eingeführt.

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