zum Hauptinhalt

Berlin: 10. Oktober 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über Autotelefone auf der Transitstrecke

Fest angeschlossene oder auch nicht installierte CB-Funkanlagen und Autotelefone dürfen im Personenverkehr auf den Transitstrecken nur mit Genehmigung der DDR-Behörden mitgeführt werden. Darauf wies jetzt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hin, nachdem es in jüngster Zeit zu Beanstandungen gekommen war. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Geräte betriebsbereit sind oder nicht; der Betrieb der Sendeanlagen in der DDR ist strengstens untersagt. Die Erlaubnis für den Transport der Geräte durch die DDR kann an der Grenzübergangsstelle beantragt werden, seit dem 1. Juni dieses Jahres kostet dies für eine einmalige Fahrt zehn DM, für Hin- und Rückfahrt 15 DM sowie für mehrmalige Fahrten innerhalb eines Monats 50 DM. Die Jahreserlaubnis kostet 150 DM. Verstöße ahnden die DDR-Behörden mit Strafen in Höhe von rund 300 DM, außerdem kann das Gerät eingezogen werden.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false