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Berlin: 11. September 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Es gibt vereinzelt Anzeichen für eine steigende Tendenz zu unentschuldigtem Fehlen von Schülern am Unterricht, jedoch gestatteten nach Angaben der Schulverwaltung die Unterlagen über das letzte Schuljahr keine verläßlichen Aussagen. Während 1974 insgesamt 302 Bußgeldbescheide wegen Fehlzeiten von vier Tagen bis neun Monaten verhängt wurden, lagen die Zahlen 1975 bei 269 für Fehlzeiten von einer Woche bis drei Monaten.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Es gibt vereinzelt Anzeichen für eine steigende Tendenz zu unentschuldigtem Fehlen von Schülern am Unterricht, jedoch gestatteten nach Angaben der Schulverwaltung die Unterlagen über das letzte Schuljahr keine verläßlichen Aussagen. Während 1974 insgesamt 302 Bußgeldbescheide wegen Fehlzeiten von vier Tagen bis neun Monaten verhängt wurden, lagen die Zahlen 1975 bei 269 für Fehlzeiten von einer Woche bis drei Monaten. 1976 stieg die Zahl auf fast das Doppelte, nämlich auf 533 Bußgeldbescheide für Fehlzeiten von einer Woche bis zehn Monaten. Über die Höhe der Bußgeldbescheide macht die Schulverwaltung keine Angaben. Zur Frage, ob Eltern wegen eines eintägigen Fehlens ihres Kindes am Unterricht mit einem Bußgeld belegt werden sollten, erklärt die Schulverwaltung, die Reaktion müsse auf den Einzelfall abgestellt sein.

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