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Berlin: 12. November 1979

Vor 25 Jahren kannte kaum jemand den neuen Datenschutzbeauftragten

Noch ist er selbst für Eingeweihte schwer zu finden, doch dies soll sich schon bald ändern: Der neue Berliner Datenschutzbeauftragte. Am 27. September hatte das Abgeordnetenhaus Dr. HansJoachim Kerkau einstimmig in dieses Amt gewählt, seit dem 1. November übt er es aus. Er ist gebürtiger Berliner in der zweiten Generation, nach dem Kriege in Lübeck aufgewachsen. 1966 tritt er als Volljurist in das schleswig-holsteinische Innenministerium ein und stößt dort „per Zufall“ zur Datenverarbeitung. Der Referent für diesen Bereich ist Dr. Kerkau, er ist der jüngste Beamte im Ministerium, für den „neumodischen Kram“ greift man ungern auf altgediente Ministeriale zurück. Der parteilose Kerkau, auf fünf Jahre gewählt, bezeichnet seine Arbeitsvoraussetzungen in allen Bereichen als gut: Er besitzt praktisch richterliche Unabhängigkeit. Die Hauptgefahr öffentlicher Datenverarbeitung sieht der Datenschützer weniger in einem vorsätzlichen Gängeln der Bürger seitens der Obrigkeit, als vielmehr in dem „Perfektionismus der Verwaltung“. Da werde leicht überflüssiges gespeichert.

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