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Berlin: 18. Februar 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über Missbrauch von Asylanträgen

Gegen mehrere Berliner Rechtsanwälte laufen standesrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs, im Zusammenhang mit Asylanträgen schuldhaft gegen ihre Berufspflichten verstoßen zu haben. Gegen sechs Anwälte sind bereits ehrengerichtliche Maßnahmen verhängt worden. Ein Anwalt wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt, weil er für türkische Staatsangehörige ohne deren Wissen Asylanträge gestellt hatte. Dies gab Innensenator Lummer in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AL-Abgeordneten Rita Kantemir bekannt.

Frau Kantemir hatte wissen wollen, was dagegen unternommen werde, daß auf Asylanten spezialisierte Anwälte „die Lage dieser Menschen in schamloser Weise ausnutzen“. Zu der Frage der Abgeordneten, ob eine einzige Anwaltskanzlei innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für über 1500 Personen gleichlautende Asylanträge für ein Honorar von jeweils 150 DM gestellt habe, wolle sich der Innensenator „nicht verbindlich“ äußern, da eine Statistik über in Asylverfahren tätige Rechtsanwälte nicht geführt werde. Wie Lummer weiter mitteilte, haben sich im letzten Jahr 13 942 Asylantragsteller in Berlin gemeldet. Davon seien 1592 Europäer gewesen, darunter 208 aus der Türkei.

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