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Berlin: 20. März 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK In der Strafvollzugsanstalt Tegel soll künftig das Halten von Katzen und Goldhamstern untersagt werden. Grund für das Verbot sei, so der Anstaltsleiter, daß diese Tiere die Spürhunde bei der Fahndung nach Rauschgift störten und daß sich Insassen beschwert hätten, daß fremde Katzen ihre Notdurft in ihren Zellen verrichtet hätten.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

In der Strafvollzugsanstalt Tegel soll künftig das Halten von Katzen und Goldhamstern untersagt werden. Grund für das Verbot sei, so der Anstaltsleiter, daß diese Tiere die Spürhunde bei der Fahndung nach Rauschgift störten und daß sich Insassen beschwert hätten, daß fremde Katzen ihre Notdurft in ihren Zellen verrichtet hätten. Außerdem hat sich herausgestellt, daß manche Tierbehausungen als Rauschgiftverstecke dienten. Die Tierhaltung sei zwar in der Haftanstalt grundsätzlich ohnehin verboten, man habe sie jedoch in der Vergangenheit geduldet. Nun wolle man in Abstimmung mit der Justizverwaltung den Häftlingen, die eine Katze oder einen Hamster halten, eine gewisse Frist setzen, innerhalb der sie ihr Tier abzugeben haben. Künftig sollen nur noch Vögel und Fische in der Anstalt geduldet werden.

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