Berlin: 21. Dezember 1977
Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Für lebensnotwendige Einrichtungen von überbezirklicher Bedeutung also für Kraftwerke oder Krankenhäuser, für Müllstationen oder Feuerwachen - will der Senat künftig die Planungshoheit der Bezirke drastisch beschneiden. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht ein sogenanntes „beschränktes Evokationsrecht“ vor.
Vor 25 Jahren berichteten wir:
BERLINER CHRONIK
Für lebensnotwendige Einrichtungen von überbezirklicher Bedeutung also für Kraftwerke oder Krankenhäuser, für Müllstationen oder Feuerwachen - will der Senat künftig die Planungshoheit der Bezirke drastisch beschneiden. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht ein sogenanntes „beschränktes Evokationsrecht“ vor. Danach können dann Bebauungspläne für solche Vorhaben auch entgegen der Entscheidung oder bei „Untätigkeit“ der bisher mitzuständigen Bezirksverordnetenversammlung (BVV) festgesetzt werden. An die Stelle der BVV soll dann allein das Abgeordnetenhaus treten. Das Gesetz sieht im übrigen eine erweiterte und möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der öffentlichen Planung vor. Wie diese Beteiligung im einzelnen vor sich gehen soll, werden die Bezirksämter im Einvernehmen mit der Senatsbauverwaltung entscheiden.
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