zum Hauptinhalt

Berlin: 21. Juni 1977

BERLINER CHRONIK „Ob läßliche Sünde oder grober Verstoß gegen den Umweltschutz: ein detaillierter Bußgeldkatalog, den der Senat gestern erließ, soll die Umweltsünder schrecken. Er sieht in den Bereichen Abfallbeseitigung und Immissionsschutz Bußen von 20 bis 50000 Mark vor.

BERLINER CHRONIK

„Ob läßliche Sünde oder grober Verstoß gegen den Umweltschutz: ein detaillierter Bußgeldkatalog, den der Senat gestern erließ, soll die Umweltsünder schrecken. Er sieht in den Bereichen Abfallbeseitigung und Immissionsschutz Bußen von 20 bis 50000 Mark vor. Der Bußgeldkatalog schafft, nach bundeseinheitlichen Musterentwürfen, strengere Maßstäbe als bisher. Die größeren Kaliber fallen in den Bereich „Immissionsschutz“, dessen 142 Tatbestände fast ausschließlich für die Industrie und das Gewerbe gelten. Der Sachbereich „Abfallbeseitigung“ verzeichnet 44 Sünden wider den Umweltschutz, wie sie die meisten Bürger schon begangen haben dürften. Mit besonderem Unwillen werden viele Hundebesitzer darauf reagieren, daß die Häufchen ihrer Tiere Verwarnungsgelder zwischen zehn und 20 Mark kosten können, wenn sie auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen hinterlassen werden. In bestimmten „leichten“ Fällen können Polizisten auch davon absehen, ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben. Der Senatssprecher dazu: „Wir wollen die Hundebesitzer nicht mit polizeistaatlichen Maßnahmen verfolgen.“

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false