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Berlin: 25. August 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Gebühren der DDR für den Tiertransit

Die DDR hat die Gebühren für die Mitnahme von Tieren im Transitverkehr und Tiertransporte drastisch erhöht. Nach der im DDRGesetzblatt veröffentlichten „Gebührenordnung“ für Leistungen des Veterinärwesens im grenzüberschreitenden Verkehr müssen künftig für Hunde und Katzen je Tier vier statt bisher zwei DM gezahlt werden. Auch bei anderen Tieren wurden die Gebühren zum Teil um 100 Prozent und mehr erhöht. An Sonn- und Feiertagen sowie nachts zwischen 22 und 6 Uhr wird außerdem noch ein Aufschlag von 100 Prozent verlangt.

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