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Berlin: 25. Juli 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über ein Parkverbot für Busse und Lkw

Vom 1. August an gilt in Berlin wie auch im Bundesgebiet ein besonderes Parkverbot für Lastwagen und Omnibusse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger über zwei Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Wohn-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten von 22 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Sinn dieser Regelung ist es, die Bewohner von Lärm- und Abgasbelästigungen durch Lastwagen zu befreien. Diese dürfen dann dort nicht mehr regelmäßig parken. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft privater Berliner Verkehrsverbände wollen die Senatswirtschaftsverwaltung, die Innenverwaltung und die Polizei bei der Ahndung von Verstößen allerdings anfangs großzügig vorgehen. Kontaktbereichsbeamte und Abschnitte sind gehalten, die Fahrer zunächst nur darauf hinzuweisen, daß der Lastwagen falsch steht. Vielfach, so wird von seiten der Arbeitsgemeinschaft betont, könne der Wagen auch nur um die Ecke in ein Gewerbegebiet gefahren werden.

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