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Berlin: 3. Juni 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über Beamte und ihr Liebesleben

Beamte des Strafvollzuges, die vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufsteigen wollen, müssen Auskunft über ihr Liebesleben geben. Das bestätigte der Justizsenator auf Anfrage des CDUAbgeordneten Jürgen Adler. Neben anderen Hilfsmitteln wird auch ein psychologischer Test in Form eines Fragebogens verwendet. Darin muß sich der Bewerber unter anderem dazu äußern, ob er im Vergleich zu anderen in der Liebe „intensiv“ oder „wenig erlebnisfähig“ ist.

Die Antworten müssen anhand einer siebenstufigen Skala angekreuzt werden. Die Befürchtung des CDU-Abgeordneten, daß damit die „sexuelle Frequenz“ des Bewerbers mit seinem Aufstieg in Verbindung gebracht werde, wies der Senator indes zurück.

Mit der Beantwortung der insgesamt 40 Fragen soll der Bewerber ein Selbstbild entwerfen, das über seine innere Verfassung und seine Umweltbeziehungen Aussagen mache.

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