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Berlin: 3. März 1980

Vor 25 Jahren ging ein Messe-Manager schon mit 47 Jahren in Rente

Finanzsenator Riebschläger hat die Auffassung vertreten, daß Spitzenmanager beispielsweise in Eigenbetrieben oder in einer GmbH unter einem erhöhten sozialen Risiko arbeiten. Es sei daher normal, daß in ihren Arbeitsverträgen Klauseln enthalten sind, die ihnen sofort nach einem Ausscheiden ein Ruhegeld sichern. Riebschläger beantwortete damit die Frage, ob der jetzt ausscheidende AMKGeschäftsführer Schwarz sofort in den Genuß eines Ruhegeldes kommt oder ob die Zahlung erst bei Eintritt in das Pensionsalter des jetzt 47-jährigen Managers erfolgt.

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