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Berlin: 32 Schüler – und keiner mehr

Berlins besonders begehrte Oberschulen können aufatmen: Künftig können sich Schüler nicht mehr so leicht in die siebten Klassen einklagen. Deren Frequenzen sind vom kommenden Schuljahr an gesetzlich auf 32 Kinder begrenzt.

Berlins besonders begehrte Oberschulen können aufatmen: Künftig können sich Schüler nicht mehr so leicht in die siebten Klassen einklagen. Deren Frequenzen sind vom kommenden Schuljahr an gesetzlich auf 32 Kinder begrenzt. Einem entsprechenden Vorschaltgesetz stimmte gestern der Schulausschuss des Abgeordnetenhauses zu.

Bisher gab es keine festgeschriebene Obergrenze. Dies führte dazu, dass aktuell immerhin 146 von 430 siebten Klassen an Gymnasien, also ein Drittel, über 32 Schüler haben. An Real- und Gesamtschulen sind jeweils nur sechs Klassen derart „vollgestopft“. Spitzenreiter ist laut Landesschulamt das Neuköllner Albert-Einstein-Gymnasium mit 36 Schülern in der 7. Klasse. Schulleiter Klaus Lehnert begrüßte die jetzt beschlossene Begrenzung auf 32 Schüler.Das Vorschaltgesetz, das noch vor der Sommerpause das Parlament passieren soll, enthält aber noch mehr einschneidende Neuregelungen. So wird der verbindliche Frühbeginn mit Englisch oder Französisch ab Klasse 3 festgeschrieben (wir berichteten). Die gewählte Sprache muss auch beibehalten werden, wenn in Klasse 5 Latein, Russisch oder Spanisch hinzukommen.

Festgeschrieben wird jetzt auch, dass die Grundschulempfehlung beim Übergang auf die Oberstufe eine größere Rolle spielt. Bisher konnten sich Schüler mit Haupt- oder Realschulempfehlung in Gymnasien einklagen, weil die Gerichte die Grundschulempfehlung aus formalen Gründen für nicht justiziabel erklärten. Von jetzt an können Oberschulen, die mehr Anmeldungen als Plätze haben, ihre Schüler anhand der überarbeiteten „Bildungsgang-Empfehlung“ der Grundschulen aussuchen. sve

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