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Berlin: 45-Jährige muss nach Mord an ihrer Tochter nicht ins Gefängnis

Weil sie ihre 18-jährige Tochter ermordet hat, wird eine 45-Jährige Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das ordnete das Berliner Landgericht gestern an.

Weil sie ihre 18-jährige Tochter ermordet hat, wird eine 45-Jährige Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das ordnete das Berliner Landgericht gestern an. Die Beschuldigte sei wegen einer krankhaften psychischen Störung für die Tat strafrechtlich nicht verantwortlich. Die geständige Kassiererin hatte ihre schlafende Tochter am 29. Mai 1999 mit einem Telefonkabel erdrosselt. Den Antrag des Verteidigers, seine Mandantin zur Bewährung nach Hause zu entlassen, lehnte das Gericht ab. Die Frau sei zurzeit noch eine Gefahr für sich selbst und ihre Mitmenschen. Nach einem Jahr kann erstmals geprüft werden, ob sie zu ihrem Ehemann und ihrem 16-jährigen Sohn entlassen werden kann.

Zu der Tat war es gekommen, als die Mutter auf den Weg ins Wohnzimmer - dort schlief die Tochter - über das Kabel stolperte. Danach sei die Frau aus der Neuköllner Wohnung geflohen und hatte sich später nach einem gescheiterten Selbsttötungsversuch der Polizei gestellt. Die Spätaussiedlerin leidet unter schweren Depressionen. Sie sagte vor Gericht, sie werde zeitlebens unter der furchtbaren Tat leiden.

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